Vermittlungsausschuss

Bayern gegen Stammzellengesetz

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Bayern wird gegen die neue Stichtagsregelung im Stammzellengesetz den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag anrufen. Dies hat die bayerische Landesregierung beschlossen, bestätigte die Staatskanzlei in München auf Anfrage. Der SPD-Forschungspolitiker René Roespel sprach von einer „bislang einzigartigen Missachtung der Gewissensentscheidung“ der Bundestagsabgeordneten.

Der Kompromiss über die Stichtagsregelung, die deutschen Forschern künftig die Arbeit auch mit jüngeren Stammzellenlinien erlaubt, war am 11. April im Bundestag mit klarer Mehrheit verabschiedet worden. Von den 580 anwesenden Parlamentariern stimmten 346 mit Ja - darunter nach Röspels Angaben auch 19 CSU-Abgeordnete, fast die Hälfte der Landesgruppe. Dazu zählten unter anderem Landwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) und die CSU-Abgeordnete Ilse Aigner. Sie hatte zusammen mit Röspel den fraktionsübergreifenden Kompromiss ausgearbeitet.

Röspel hielt der bayerischen Landesregierung vor, mit ihrem Vorgehen von den innerparteilichen Problemen der CSU ablenken zu wollen. „Die Angst der CSU vor der Landtagswahl im September mag zu Kurzschlussreaktionen verleiten. Ethische Themen, die als individuelle Gewissensentscheidungen im Parlament abgestimmt werden, dürfen jedoch niemals auf solch eine plumpe Weise instrumentalisiert werden wie es die CSU-Landesregierung nun versucht.“ Über Jahre hätten sich Parlamentarier aller Fraktionen „mit dem komplexen und ethisch umstrittenen Thema Stammzellforschung sehr ernsthaft und intensiv auseinandergesetzt“.

Bayern Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) hatte bereits vor der Bundestagsentscheidung im Fall einer Stichtagsverschiebung die Anrufung des Vermittlungsausschusses in Aussicht gestellt. Wissenschaft dürfe nicht alles, was man könne, hatte Beckstein zur Begründung angeführt. Zudem hatte sich Beckstein auf die Ablehnung der embryonalen Stammzellenforschung durch die Kirchen berufen.

Der SPD-Forschungspolitiker Röspel sagte, es sei völlig unklar, welches inhaltliche Ziel Beckstein mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses erreichen wolle. „Will Bayern eine Gewissensentscheidung der Bundestagsabgeordneten zu einer Verhandlungsmasse degradieren? Wünscht sich Beckstein ein Vetorecht bei ethischen Fragen? Die bayerische Landesregierung sollte besser auf dieses durchsichtige Ablenkungsmanoever verzichten“, heißt es in der Erklärung Röspels.

Nach dem Bundestagsbeschluss dürfen deutsche Wissenschaftler künftig mit embryonalen Stammzellen arbeiten, die vor dem 1. Mai 2007 im Ausland gewonnen worden sind. Bislang war Forschung nur an Stammzellen erlaubt, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Zugleich wurde aus dem Gesetz die Strafandrohung für deutsche Wissenschaftler gestrichen, die an internationalen Forschungsprojekten mitarbeiten.

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