Mehrkostenregelung

Ballast: Apotheker als Profiteure

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Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Thomas Ballast, warnt die Versicherten davor, sich in der Apotheke zu einem teureren Medikament überreden zu lassen. „Es gibt keinen Grund, sich in der Apotheke verunsichern zu lassen, an dem bisherigen Verfahren mit den rabattierten Arzneimitteln hat sich
nichts geändert“, so Ballast mit Blick auf die Mehrkostenregelung.

Zwar dürften Patienten statt des wirtschaftlicheren rabattgeregelten Arzneimittels auch ein anderes austauschfähiges Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff auswählen. „Da diese Wunschmedikation teurer ist als die Abgabe des qualitativ gleichwertigen Rabattvertragspartner-Präparates der jeweiligen Krankenkasse, ist diese per Gesetz verpflichtet, den Differenzbetrag als zusätzlichen Eigenanteil des Patienten vom Rechnungsbetrag abzusetzen“, so Ballast.

„Wer trotzdem sein Wunschmedikament haben möchte, der sollte vor der Entscheidung zunächst die auf ihn zukommende Mehrbelastung bei seiner Krankenkasse erfragen“, rät der vdek-Chef.

Den Vorwurf der ABDA, die Kassen hätten nicht ausreichend informiert, weist Ballast ausdrücklich zurück. „Der eigentliche Profiteur des Mehrkostenverfahrens ist die abgebende Apotheke, da die Wunschmedikation wie ein Privatrezept behandelt wird und somit bei der Berechnung weder der Apothekenrabatt noch Herstellerrabatte abgezogen werden. Der wirtschaftlich Leidtragende ist dagegen der Patient, der sich auf eine solche Wunschmedikation einlässt, da er in jedem Fall mit zusätzlichen Kosten belastet wird.“

Die Reaktion des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) kam postwendend: DAV-Chef Fritz Becker warf Ballast vor, bei denjenigen zu zündeln, „die seine Arbeit machen müssen, bei den Apotheken“. Der Patient sei nicht nur schlecht informiert, sondern werde von seiner Kasse im Unklaren gelassen, welche Belastungen auf ihn zukämen. „Ballast setzt auf Falsch- und Desinformation“, so Becker.

Bis heute hätten die Kassen noch nicht einmal die Verwaltungspauschale festgelegt, mit der die Patienten zusätzlich belastet werden sollen. „Dass die Kassenorganisation den schwarzen Peter nun an Patienten und Apotheker weitergeben will, ist nicht überraschend, sondern typisch.“

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