Versandhandel

Bahr begrüßt Urteil zu Rx-Boni

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Berlin -

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat das Urteil des Gemeinsamen Senats der obersten Bundesgerichte zum Verbot von Rx-Boni begrüßt: „Aus guten Gründen hat die Politik seit Jahrzehnten festgelegt, dass verschreibungspflichtige Medikamente nicht dem Preiswettbewerb unterliegen“, sagte Bahr der Rheinischen Post.

 

Der Gemeinsame Senat hatte gestern entschieden, dass sich ausländische Versandapotheken an die deutschen Preisvorschriften halten müssen. Auch die Regierung plant eine entsprechende Klarstellung im Arzneimittelgesetz.

Entsprechend erfreut war man im Bundesgesundheitsministerium (BMG), dass sich die obersten Bundesrichter in der mündlichen Verhandlung gestern auf die Begründung der Regierung zur AMG-Novelle bezogen hatten. „In der besonderen Situation der Krankheit sollen Patienten nicht auch noch die Preise vergleichen müssen“, sagte ein Sprecher des BMG.

Der einheitliche Abgabepreis müsse für alle gelten, damit es keine Wettbewerbsverzerrungen zwischen deutschen und ausländischen Apotheken gibt. „Deshalb freuen wir uns, dass der Gemeinsame Senat die Einschätzung der Bundesregierung teilt und begrüßen das Urteil ausdrücklich“, so der Sprecher.

Beifall gab es auch von Bayerns Gesundheitsminister Marcel Huber (CSU): „Endlich ist Schluss mit der Benachteiligung unserer heimischen Apotheken. Dumpingpreise aus dem Ausland haben die wirtschaftliche Grundlage der Apotheken in Bayern gefährdet und damit die flächendeckende Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln“. Huber fordert ein generelles Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.

 

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