Die FDP setzt in unterversorgten Regionen auf das System der Kostenerstattung für Kassenpatienten. Damit sollen die finanziellen Anreize für Ärzte in diesen Gebieten erhöht werden. Dies geht aus einem Positionspapier der Liberalen für das anstehende Versorgungsgesetz hervor. Der Patient soll den Arzt allerdings erst nach der Erstattung durch die Kasse bezahlen, ihm entstünden also keine Nachteile. Dennoch steht die Idee für den von der FDP geplanten Ausstieg aus dem Sachleistungsprinzip.
Laut FDP-Papier sollen in unterversorgten Gebieten „Modellversuche“ mit Kostenerstattung durchgeführt werden. „Kostenerstattung bedeutet nicht Vorkasse, sondern direkte Abrechnung zwischen Arzt und Patient nach der Behandlung“, heißt es in dem FDP-Papier. Die Patienten sollen ihre Rechnung beim Arzt aber erst dann begleichen müssen, wenn die Erstattung der Kasse auf ihrem Konto eingegangen ist. „Zahlungszeiträume müssen so gestaltet sein, dass die Erstattung der Kasse beim Versicherten vor dem Zahlungsziel gegenüber dem Arzt eintrifft“, so der Vorschlag der FDP.
Welchen Sinn die Umstellung vor diesem Hintergrund machen soll, war bislang nicht zu erfahren. Bei den Ärzten stößt der Vorschlag auf Verwunderung: „Dadurch entstehen keine Vorteile für einen Landarzt. Das Geld wird durch die Kostenerstattung auch nicht mehr“, so ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Der KBV zufolge gibt es in der Politik auch keine Mehrheiten für solche Ideen.
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