Praxissoftware

„Arzt vor Einflussnahme schützen“

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Wegen umstrittener Funktionen der Praxissoftware hat das Berliner Sozialgericht den Eil-Antrag des Softwareherstellers abgelehnt und damit die Ablehnung des Zertifikats für ein Programm vorläufig bestätigt. Zuvor hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine „manipulative Beeinflussung des Arztes“ erkannt und die Zertifizierung abgelehnt. Seit Juli dürfen Kassenärzte nur noch amtlich genehmigte Praxissoftware benutzen.

Das Sozialgericht hatte sich die umstrittenen Funktionen des Programms in einem Erörterungstermin vorführen lassen. Die Software vermische in unzulässiger Weise Werbung und Funktion. Das Gericht kritisierte besonders die Tastenbelegung, über die ein Werbefenster geöffnet werde: „Das Gericht sieht hier eine Manipulation auch des kundigen Nutzers. Dieser wird verleitet, über die Doppelfunktion der Tasten, aber vor allem über den einfachen und kurzen Weg der Verordnung, das beworbene Medikament auszuwählen“, teilte das Gericht mit. So erscheine bei Eingabe des Codes für die Erkrankung ein Verordnungsvorschlag des beworbenen Medikaments, alle anderen Medikamente seien jedoch nur über einen viel aufwendigeren Weg für den Nutzer zu erreichen.

Das Gericht stellte außerdem fast, dass der Anforderungskatalog der Krankenkassen und die der KBV für Computer-Programme dem gesetzlichen Auftrag entspreche. Er sei auch im konkreten Fall zutreffend angewandt worden: „Der Gesetzgeber will den Arzt vor dieser Art der Einflussnahme schützen.“ Der Hersteller des Programms hat Beschwerde beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen diese Entscheidung eingelegt. Eine endgültige Entscheidung fällt erst im Hauptsacheverfahren.

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