Erstattungspreise

Apotheken bekommen weniger Marge

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Berlin -

Bei Brilique (Ticagrelor) und anderen neuen Arzneimitteln mit Zusatznutzen bekommen die Apotheken künftig nicht mehr 3 Prozent des Listenpreises. Grundlage für die Berechnung der Zuschläge auf den Handelsstufen ist vielmehr der zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband ausgehandelte Erstattungspreis. Können die Kassen also einen Nachlass durchsetzen, sinken auch Großhandels- und Apothekenmarge. Dies geht aus einer Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor.

 

Gut einen Monat hat man sich im BMG Zeit genommen, um die Fragen der Fachverbände zu prüfen. Das Thema war komplex, denn es ging um nicht weniger als die Frage, ob Erstattungsbeträge einen echten Preischarakter haben oder als Ergebnis einer Abschlagsverhandlung nur eine Wirkung im Innenverhältnis zwischen Hersteller und Kasse.

Nach Arzneimittelpreisverordung (AMPreisV) berechnen die Apotheken ihre 3-prozentige Marge auf Basis des Herstellerabgabepreises. Von Erstattungsbeträgen und Rabatten für neue Medikamente mit Zusatznutzen ist eigentlich keine Rede. In der Rahmenvereinbarung zur Berechnung der neuen Erstattungspreise steht sogar eindeutig, dass sowohl der Apotheken- als auch der Großhandelsaufschlag auf Basis des Listenpreises berechnet werden sollen.

Doch das BMG kommt zu einem anderen Schluss: „Der Abgabepreis ist begrifflich der Preis, zu dem der pharmazeutische Unternehmer das Arzneimittel abgibt“, heißt es in dem Schreiben aus der Friedrichstraße. „Arzneimittel mit vereinbartem Erstattungsbetrag werden mit anderen Worten vom pharmazeutischen Unternehmer einheitlich zum Erstattungsbetrag abgegeben.“

 

 

Die Logik des BMG kommt nicht von ungefähr: Apotheken und Großhandel wären ansonsten nämlich auf der Basis eines fiktiven Listenpreises vergütet und dadurch ein Teil der Einsparungen für die Kassen aufgezehrt worden. Oder andersherum ausgedrückt: Die Apotheken hätten im anderen Fall mehr als 3 Prozent Aufschlag auf den tatsächlichen Erstattungspreis kassieren können.

Dass es nicht um geringe Beträge geht, zeigt das Beispiel Brilique: Zwar zahlen die Kassen effektiv nur circa 3 Prozent weniger. Weil aber der 16-prozentige Herstellerrabatt abgelöst wird, sinkt der Herstellerabgabepreis für die 100er-Packung von bislang 124 auf 100 Euro. Das Honorar der Apotheken sinkt damit – ohne Kassenabschlag – von 11,96 Euro auf 11,22 Euro.

Geklärt werden mussten aber nicht nur die Basis für die Zuschläge von Apotheken und Großhandel, sondern auch für die Zuzahlung der Patienten und die Mehrwertsteuer. Auch hier gilt laut BMG: Basis ist der Erstattungsbetrag.

 

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