Ein Arzneimittel abzugeben und ein anderes auf das Rezept zu drucken ist nicht korrekt, pharmazeutisch leichtsinnig und technisch sogar Betrug an der Krankenkasse. Gründe für die offenbar massenhaft auftretenden Fehler mag es viele geben - etwa, dass der neue Rabattpartner der AOK auch drei Monate nach dem Start nicht lieferfähig ist. Die Kasse hat auch das Recht, gegen Verstöße vorzugehen. Die Frage ist, ob das der richtige Weg ist. Schließlich trägt die AOK eine Mitschuld an dem Rabattchaos.
Gegen die jüngste Ausschreibung der Kasse hatten erneut mehrere Hersteller geklagt. Das mag die AOK ärgern, ist aber das Recht von Unternehmen, die dem Platzhirsch unter den Versicherern Rabatte an der Grenze zur Unwirtschaftlichkeit gewähren sollen. Dass sich die AOK in die Abhängigkeit ihrer Rabattverträge begeben hat und zum Stichtag die dritte Tranche durch die sechste ablösen muss, ist weder die Schuld der Hersteller noch der Apotheker.
Man kann das immer mit dem Interesse der Versicherten erklären, die keinen Zusatzbeitrag zahlen wollen. Aber Apothekenkunden haben auch ein berechtigtes Interesse: Sie wollen in der Regel nicht von ihrem exklusiven Zwangsrabattarzneimittel auf ein anderes umgestellt werden, bis dann ihr neues Zwangspräparat irgendwann aus Indien angekommen ist. Für 25 Euro - so viel spart ein Versicherter der Kasse rechnerisch im Jahr.
Bei der Umsetzung ihrer Verträge agiert die AOK zunehmend unkalkulierbar: Erst wollte AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann die Lieferschwierigkeiten der neuen Rabattpartner einfach weg diktieren. Das klappte nicht. Stattdessen wurde die Friedenspflicht verlängert, aber auch nicht überall. Plötzlich besannen sich einige AOKen - trotz gemeinsamer Ausschreibung - auf ihre Eigenständigkeit. Für die Apotheken bringt so etwas weitere Verunsicherung. Dass die AOK jetzt wegen der Rabattverträge die Staatsanwaltschaft einschaltet, bedeutet eine neue Qualität.
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