Packungsgrößenverordnung

AOK: Keine Hersteller-Tricksereien mehr

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Seit Monaten streiten Pharmahersteller und Krankenkassen über die Bedeutung der Packungsgröße bei der Umsetzung der Rabattverträge. Während die Hersteller bei der Substitution auf die genaue Stückzahl pochen, reicht den Kassen zufolge eine Übereinstimmung der Normpackungsgröße (N1, N2, N3). Mit der geplanten Novelle der Packungsgrößenverordnung unterstützt die Regierung die Linie der Kassen. Die AOK begrüßt den Entwurf.

Indem die Regierung unmissverständlich regle, welche Arzneimittelpackungen in den drei Normgrößen N1, N2 und N3 substituiert werden dürfen, werde abschließend Klarheit geschaffen, sagte AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann. „So werden vor allem die Tricksereien von Pharmaunternehmen bei der Umsetzung der Arzneimittelrabattverträge beendet.“

Es werde höchste Zeit, dass der Wildwuchs mit 49, 56, 98 oder 100 Tabletten in einer Packung geregelt und die therapeutische Gleichwertigkeit dieser Packungen klargestellt werde, so Hermann. Die Ablehnung der Pharmaverbände gegen die Neuregelung ändere nichts daran, dass der Gesetzgeber auf dem richtigen Weg sei.

Künftig sollen sich die Packungsgrößen nicht mehr an einer bestimmten Stückzahl, sondern an der Therapiedauer orientieren. N1-Packungen sollen für zehn Tage, N2-Packungen für 30 Tage und N3-Packungen für 100 Tage reichen. Abweichungen von 20 Prozent (N1), 10 Prozent (N2) und 5 Prozent (N3) sollen erlaubt werden.

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