Schengen-Raum

Anspruch auf Erstversorgung

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Neun osteuropäische Staaten sind dem Schengener Abkommen beigetreten. Vom 21. Dezember an gibt es keine Grenzkontrollen mehr bei der Einreise nach Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn, erläutert das Bundesinnenministerium (BMI) in Berlin.

Damit wird nicht nur das Reisen erleichtert. Bei gesundheitlichen Problemen gelten für den gesamten Schengen-Raum bestimmte Regeln: Müssen sich Touristen aus der EU im Ausland wegen einer plötzlichen Krankheit oder wegen eines Unfalls medizinisch behandeln lassen, haben sie Anspruch auf eine Erstversorgung. Das gilt allerdings nur für Versorgungsleistungen des öffentlichen Gesundheitssystems, für das jedes Land eigene Bestimmungen hat. In manchen Staaten ist die Behandlung kostenlos, in anderen muss ein Teil der Kosten vom Patienten getragen oder zunächst der Gesamtbetrag bezahlt werden, der später erstattet wird.

Reisende sollten in diesem Fall alle Rechnungen, Rezepte und Quittungen aufbewahren, rät das BMI. Empfohlen wird auch, die europäische Krankenversicherungskarte dabeizuhaben. Sie erleichtere später die Kostenerstattung durch die Krankenversicherung. Erhältlich ist die Karte bei der jeweiligen Versicherung, falls sie sich nicht sowieso schon auf der Rückseite der Krankenkassenkarte befindet.

Das Ministerium rät, Rezepte einzupacken, falls ärztlich verordnete Medikamente in den Urlaub mitgenommen werden. Sinnvoll sei, nur eine für den persönlichen Gebrauch erforderliche Menge des Medikamentes mitzunehmen. Große Mengen könnten verdächtig erscheinen.

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