Rabattverträge

„Ärzte Zeitung“ gibt Antworten

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Die Rabattverträge haben in den vergangenen Monaten immer wieder zu Problemen in der Apotheke geführt. Neben Lieferschwierigkeiten für einzelne Arzneimittel hatten und haben Apotheker vor allem Not, ihren Kunden die neue Regelung zu erklären. Offenbar besteht in den Arztpraxen auch immer wieder Klärungsbedarf. Die „Ärzte Zeitung“ hat nun sechs Fragen sowie Musterantworten entworfen, um Ärzten eine Handlungshilfe zu geben.

Die Aufstellung spiegelt das wieder, was in der Apotheke zum Alltag gehört. Neben Antworten auf allgemeine Fragen wie „Warum bekomme ich die gewohnte Arznei nicht mehr?“ und „Wirkt das neue Medikament genauso wie das alte?“, gibt es eine Argumentationshilfe, warum die Differenz zwischen Rabatt-Arzneimittel und gewohntem Präparat nicht selbst bezahlt werden kann: Die GKV arbeite nach einem Sachleistungsprinzip, das besagt, dass der Patient nur Anspruch auf genau die Leistung hat, die der Arzt verordnete. Eine Wahlmöglichkeit des Patienten sei darin nicht vorgesehen.

Auch wenn der Patient anbietet, den kompletten Preis des Medikaments selbst zu zahlen, muss der Arzt dem Fachblatt zufolge ablehnen. Der Vertragsarzt müsse „einem Kassenpatienten die Leistung ermöglichen, die die Krankenkasse bezahlt“, denn dieser habe - ebenfalls nach dem Sachleistungsprinzip - Anspruch auf diejenige Leistung, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist. Offensichtlich taucht in Arztpraxen auch die Frage auf, ob es sich lohne, Apotheken nach dem verordneten Medikament abzusuchen. Die „Ärzte Zeitung“ empfiehlt jedoch, der Hausapotheke treu zu bleiben.

Die Auflistung ist ernüchternd; die Auswirkungen auf Compliance und Versorgungssicherheit der Patienten werden dabei noch nicht beachtet. Das Fachblatt kommentiert, dass das Bundesgesundheitsministerium die Probleme schön redet; zum Beispiel wenn Politiker behaupten, am Beschwerdetelefon der Behörde seien Rabatt-Arzneimittel nur ein Randthema.

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