Dispensierrecht

Ärzte wollen Substitutionsmittel abgeben

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Die deutschen Ärzte wollen opiatabhängigen Patienten, die an einem Drogenersatzprogramm teilnehmen, ihre für das Wochenende und für Feiertage benötigten Medikamente künftig in abgeteilten Dosen zum Verbrauch überlassen. Das geht aus einem Beschluss des Deutschen Ärztetages hervor. Darin fordern die Mediziner den Bundesrat auf, die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) dahingehend zu novellieren, „dass die Durchführung der Substitution bei Opiatabhängigkeit für Ärzte insbesondere am Wochenende erleichtert wird.“

Nach den aktuellen Regelungen der BtMVV dürfen Ärzte den Suchtpatienten die Substitutionsmittel nur „zum unmittelbaren Verbrauch“ überlassen. Substitutionspraxen müssen auch an Wochenenden und Feiertagen für einige Stunden besetzt sein, um die Einnahme unter Aufsicht sicher zu stellen. Nur in geeigneten Fällen kann der Arzt dem Patienten seine Substitutionsmittel für sieben Tage verordnen und ihm damit die eigenverantwortliche Einnahme ermöglichen. Die so genannte "Take-Home“-Verschreibung erhält der Patient in abgeteilten Einzeldosen jedoch bislang ausschließlich in der Apotheke. Auch diese Aufgabe wollen die Ärzte am Wochenende und an Feiertagen künftig selbst übernehmen.

„Das Apotheken-Dispensierrecht gemäß § 43 Arzneimittelgesetz bleibt dabei unangetastet“, heißt es im Beschluss. Würden Ärzte ihren Patienten künftig Arzneimittel zur freien Verfügung überlassen, handelte es sich rein rechtlich gesehen jedoch um eine Abgabe, die laut Arzneimittelgesetz nur Apothekern erlaubt ist. Die Ärzte beurteilen den Sachverhalt offenbar anders: Die Abgabe erfolge nach wie vor durch den Apotheker an den Arzt, sagte ein Sprecher der Bundesärztekammer gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Abgaberegelung sei aber noch nicht weiter spezifiziert und werde jetzt in den Ausschüssen der Ärztekammer diskutiert.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) sieht keinen Bedarf zur Lockerung der bestehenden Vorschriften. Wenn ein Patient nicht für „Take-Home“ geeignet sei, stelle es ein erhebliches Gefährdungspotential dar, wenn er dennoch auf der Basis einer neuen Regelung das Substitutionsmittel ausgehändigt bekomme. Diese Position vertrat die ABDA auch in ihrer Stellungsnahme zum Referentenentwurf einer BtMVV-Änderungsverordnung. In einem weiteren Beschluss des Deutschen Ärztetages werfen die Mediziner den Apothekerverbänden deshalb vor, eine Erleichterung der Wochenend- und Feiertagsregelung verhindert zu haben. Sie forderten von der Bundesärztekammer deshalb, „auf die Apothekerkammern einzuwirken, dann selbst die unmittelbare Vergabe zu übernehmen.“

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