Krankenhausversorgung

ADKA begrüßt EuGH-Urteil

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Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) begrüßte in einer Stellungnahme eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Krankenhausversorgung: „Dies ist ein guter Tag für die Klinikpatienten in Deutschland“, sagte ADKA-Präsident Holger Hennig. „Das Urteil billigt dem Nationalstaat die Entscheidung darüber zu, wie er unter Sicherheitsaspekten die Arzneimittelversorgung seiner Bürger organisiert.“ Auch die Bundesregierung hatte die deutsche Klinikversorgung vor dem EuGH verteidigt. „Die orts- und zeitnahe Versorgung von Klinikpatienten mit Arzneimitteln hat dabei klaren Vorrang vor anders gearteten wirtschaftlichen Interessen einzelner Gruppierungen“, so Hennig.

Der Streit um die Rahmenbedingungen der Klinikversorgung mit Arzneimitteln schwelt laut ADKA schon seit einigen Jahren. Auf Drängen einer großen Klinik-Betreibergesellschaft habe die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angestrengt, mit dem die Belieferung einzelner Kliniken europaweit über große Distanzen möglich werden sollte. Laut ADKA hatte der Verband einvernehmlich mit dem Bundesgesundheitsministerium und der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände argumentiert. Gerade in Notfällen sei die Sicherheit der Patientenversorgung gefährdet gewesen.

Nachdem im April Generalanwalt Yves Bot dem Gericht die Abweisung der Klage empfohlen hatte, folgte der Gerichtshof heute diesem Antrag. „Wir sind sehr froh, dass der EuGH heute einmal mehr seine Unabhängigkeit bewiesen hat. Es war aus unserer Sicht schon erstaunlich, in welchem Maße sich die EU-Kommission durch interessierte Wirtschaftskreise instrumentalisieren lässt“, meint Klaus Tönne, Geschäftsführer der ADKA. „Es ist zu hoffen, dass sich diese Unabhängigkeit des Gerichts auch in den anderen Vertragsverletzungsverfahren zum Fremd- und Mehrbesitz wiederfindet.“

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