Apothekerlobby

ABDA wird umgebaut

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Berlin -

Die ABDA baut ihre Struktur um: Der Geschäftsführende Vorstand sprach sich gestern Abend in Berlin dafür aus, seine wirtschaftenden Töchter WuV und Govi zu verschmelzen und die Bereiche IT/EDV und technische Dienste der VGDA zu integrieren. Die Zusammenführung soll so vorbereitet werden, dass sie im Jahr 2016 umgesetzt werden kann.

Durch die Integration der beiden Tochtergesellschaften im hessischen Eschborn sollen laut ABDA „Synergien in der Marktbearbeitung realisiert und Prozesse optimiert werden“. Die Geschäftsführung übernehmen der bisherige Govi-Geschäftsführer Peter Steinke und Metin Ergül, Geschäftsführer der Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker (WuV), gemeinsam.

Entlassungen solle es „in diesem Zusammenhang“ nicht geben, so die ABDA. Außerdem gibt es den Hinweis, dass Betriebsräte und Mitarbeiter über die einzelnen Schritte rechtzeitig und regelmäßig informiert und in den Prozess einbezogen würden. Anderweitige Informationen hatte man in der Jägerstraße noch in der vergangenen Woche nicht kommentieren wollen: Auf eine entsprechende Anfrage hieß es, der Betriebsrat äußere sich nicht öffentlich. Zudem werde darum gebeten, öffentlich keine Namen von Betriebsratsmitgliedern zu nennen.

Der Entscheidung sei eine intensive interne Analyse und Beratung durch externe Unternehmensberater vorangegangen, heißt es aus der Jägerstraße. Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz hatte zur ABDA-Reform bei der Unternehmensberatung KPMG ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das bezifferte die steuerlichen Risiken auf bis zu 3 Millionen Euro; auf Kosten von mindestens 500.000 Euro müsse sich die ABDA aber einstellen, hieß es.

Wie hoch die Belastung aktuell eingeschätzt wird, wollte die ABDA auf Nachfrage nicht verraten. Über die Pressemitteilung hinaus gebe es keine Informationen. KPMG hatte empfohlen, vor einem entsprechenden Beschluss eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einzuholen.

Grund für die Probleme ist die Treuhänderstruktur der ABDA. Sollte das Finanzamt diese nicht anerkennen, müssten bei der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens die stillen Reserven aufgedeckt werden. Bislang werden die Anteile an WuV und Govi bei der ABDA zum Buchwert geführt, die erheblichen Vermögenswerte also gar nicht berücksichtigt. 1,5 Millionen Euro könnten im Extremfall an Ertragssteuer anfallen. Außerdem könnten Verlustvorträge der Versicherungsvermittlung für Apotheker (VfA) in Höhe von 165.000 Euro bei der Einbringung verfallen, künftig also nicht mehr steuerlich mit Gewinnen verrechnet werden.

Da die WuV wiederum das Apothekerhaus in Eschborn für die ABDA hält, könnte die Einbringung in ein neues Gemeinschaftsunternehmen zu guter Letzt Grunderwerbsteuer auslösen – je nach Modell sogar doppelt: Auf rund 500.000 beziehungsweise mehr als eine Million Euro schätzen die KPMG-Experten das Risiko alleine in diesem Bereich.

Anlass für den Umbau sind dem Vernehmen nach Probleme mit dem Finanzamt, das sich schon seit Jahren für die Vorgänge in Eschborn und Berlin interessiert. Im Dickicht der verschiedenen Drehscheiben sind (tatsächliche) Leistungen und Buchungen nur schwer nachzuvollziehen.

An der Treuhänder-Struktur soll dagegen nichts geändert werden; statt zwei wirtschaftenden Tochterunternehmen soll es künftig nur noch eins geben. Durch die Konstellation werden die Unternehmen bei der ABDA nur rudimentär bilanziert; die ABDA selbst ist als nicht rechtsfähiger Verein in der Konstruktion nicht mehr als ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer formal voneinander unabhängiger Unternehmen, in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Laut KPMG-Gutachten ist der Govi-Verlag rund 32 Millionen Euro wert, die WuV sogar knapp 84 Millionen Euro. Grundlage für die Berechnung ist jeweils der durchschnittliche Überschuss in den vergangenen drei Jahren, der nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren mit dem Faktor 18,21 multipliziert wird.

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