Verschreibungspflicht

Pseudoephedrin soll rezeptpflichtig werden

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Auch in Deutschland soll die Verfügbarkeit von Arzneimitteln mit Pseudoephedrin künftig eingeschränkt werden. Das empfiehlt der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht. Auf seiner gestrigen Sitzung plädierte das Gremium dafür, Präparate mit mehr als 720 Milligramm des Sympathomimetikums der Verschreibungspflicht zu unterstellen.

Sollte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) der Empfehlung folgen, müsste der Arzneimittelhersteller McNeil (Johnson&Johnson) die Packungsgrößen seiner Präparate Reactine Duo und Rhinopront Kombi verkleinern. Aspirin Complex enthält auch in der 20er Packung insgesamt nur 600 Milligramm Pseudoephedrin und würde damit auch weiterhin apothekenpflichtig bleiben.

Derzeit enthält Reactine Duo 14 beziehungsweise 28 Tabletten mit jeweils 120 Milligramm Pseudoephedrin - erlaubt wären nach den geplanten Vorgaben maximal sechs Stück. In Rhinopront Kombi sind 20 Tabletten mit jeweils 60 Milligramm Pseudoephedrin und damit acht zuviel.

Pseudoephedrin kann zur Herstellung der Modedroge Crystal (Metamphetamin) missbraucht werden. Insbesondere in Tschechien ist die illegale Produktion seit längerem ein Problem. Anfang 2009 wurde der Wirkstoff deshalb der Verschreibungspflicht unterstellt. Lediglich 30 Tabletten mit Pseudoephedrin dürfen pro Monat rezeptfrei gekauft werden. Als Ausweichstrategie werden die Präparate zum Teil in Bayern und Sachsen eingekauft.

Mit der nun vorgeschlagenen Grenze orientiert sich der Sachverständigenausschuss an Richtwerten aus dem Ausland. Auch in Großbritannien sind nur Packungen mit maximal 720 Milligramm Wirkstoff erlaubt.

Selbst wenn sich das BMG der Einschränkung anschließen sollte, wird die Änderung noch auf sich warten lassen. In die aktuelle Novelle der Arzneimittelverschreibungsverordnung wird es Pseudoephedrin nicht mehr schaffen - sie steht bereits auf der Tagesordnung für die Bundestagssitzung am Freitag. Mit der nächsten Novelle ist Anfang kommenden Jahres zu rechnen.

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