Europäisches Patentamt

Patentstreit um menschliche Stammzellen

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Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat am Dienstag über die Patentierbarkeit embryonaler Stammzellen verhandelt. Der US-amerikanische Forscher Dr. James Thomson, der als Pionier der Stammzellenforschung gilt, will sein Forschungsverfahren, und damit auch die Zellen selbst, patentieren lassen. 1998 war es ihm als erstem Wissenschaftler gelungen, menschliche embryonale Stammzellen zu kultivieren. Die EPA-Anhörung ist abgeschlossen, die Entscheidung steht aber noch aus. Die Große Beschwerdekammer hat sie auf unbestimmte Zeit vertagt.

„Es gibt keinen Grund dafür, embryonale Stammzellen von der Patentierbarkeit auszuschließen“, sagte ein Anwalt, der die Interessen Thomsons vor der Großen Beschwerdekammer des EPA vertritt. Die Richtlinie 23d des Europäischen Patentübereinkommens schließe zwar aus, Patente für menschliche Embryonen zu vergeben, das gelte aber nicht für Zellen, die aus Embryonen gewonnen würden, meinte er.

Mit dem Hinweis auf diese Richtlinie, die „die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken“ von der Patentierbarkeit ausschließt, hatten vorhergehende Instanzen am EPA den Antrag Thomsons bislang abgelehnt. Die Große Beschwerdekammer ist die höchste Instanz, erwartet wird daher ein Grundsatzurteil. Wann diese über den Fall entscheiden wird, blieb nach der Anhörung, für die ursprünglich zwei Verhandlungstage angesetzt waren, offen.

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