Der Versorgungsmangel für Kinderantibiotika ist aufgehoben. Die antibiotischen Säfte stehen laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) wieder ausreichend zur Verfügung.
Am 19. April 2023 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Versorgungsmangel mit Antibiotika-haltigen Säften für Kinder festgestellt. Im Juni vergangenen Jahres wurde ein genereller Versorgungsmangel für Kinderantibiotika aufgehoben – ausgenommen Säfte mit den Wirkstoffen Erythromycin, Clindamycin, Cotrimoxazol und Cefuroxim. Zubereitungen mit den genannten Wirkstoffen waren weiterhin nicht vollumfänglich lieferbar.
Nach Einschätzung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat sich die Versorgungslage mit Antibiotikasäften für Kinder mit den genannten Wirkstoffen in der Zwischenzeit ebenfalls stabilisiert.
„Gemäß der dem BfArM vorliegenden Bestands- und Freigabedaten ist in der Gesamtbetrachtung für die nächsten Monate eine stabile Versorgung zu erwarten“, heißt es vom Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe. „Der Versorgungsmangel nach § 79 Absatz 5 AMG wird zeitnah aufgehoben.“ Dies ist mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger geschehen.
Als Kinderantibiotika nicht lieferbar waren, haben die Apotheken die Versorgung aufrechterhalten und Individualrezepturen hergestellt. Dabei handelt es sich in der Regel um Suspensionen. Eine Suspension ist ein heterogenes Stoffgemisch – der Feststoff liegt also nicht gelöst, sondern fein verteilt, als disperse feste Phase, in der Trägersubstanz – der Flüssigkeit – vor. Die Rezeptursubstanz sollte fein pulverisiert sein, bevor sie mit der Trägerlösung angerieben wird, um sie ohne Klumpen in der Flüssigkeit zu dispergieren.
Kommen Tabletten als Ausgangsstoff zum Einsatz, kann es knifflig werden, denn mitunter ist die Dichte nicht bekannt und auch das Sedimentationsverhalten kann variieren und vor allem muss das Sediment leicht aufschüttelbar sein und dann in angemessener Zeit sedimentieren (Kurzzeithomogenität), sodass eine genaue Dosierung des Arzneimittels möglich und sichergestellt ist. Um ein Aufschütteln zu gewährleisten, sollte ein Abgabegefäß gewählt werden, dass mindestens doppelt so groß ist wie das Volumen des hergestellten Arzneimittels.
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