Vor wenigen Wochen hat das Landgericht München II einen Zyto-Apotheker freigesprochen. Dem Pharmazeuten war vorgeworfen worden, in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel in Verkehr gebracht und bei der Abrechnung betrogen zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt und will vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen.
Der Apotheker hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft 2006 und 2007 Zytostatika-Lösungen auf der Basis von Gemzar (Gemcitabin) hergestellt und dabei das Präparat „733Gemzar1000“ benutzt, ohne dass für das Fertigarzneimittel eine deutsche Zulassung vorlag. Der Apotheker soll beim Einkauf knapp 60.000 Euro gespart haben, den Kassen ist laut Staatsanwaltschaft ein Schaden von rund 340.000 Euro entstanden.
Das Landgericht hatte entschieden, dass die Herstellung von Zytostatika-Lösungen keine Zubereitung eines Fertigarzneimittels, sondern eine Rezepturanfertigung sei. Der Apotheker habe folglich keine in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimittel auf den Markt gebracht.
Ein ähnlicher Fall beschäftigt derzeit die Richter des Landgerichts Braunschweig: Der im Zusammenhang mit der sogenannten Holmsland-Affäre angeklagte Apotheker soll bei der Anfertigung von Rezepturen ebenfalls nicht zugelassene beziehungsweise illegal importierte Arzneimittel benutzt und gegenüber den Kassen zu Unrecht 1,6 Millionen Euro abgerechnet haben. Die Verhandlung begann am Dienstag, insgesamt sind fünf Termine angesetzt.
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