Betriebsratswahl behindert

ver.di verklagt Schlecker

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Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat Presseberichten zufolge in Böblingen Strafanzeige gegen die Drogeriemarktkette Schlecker wegen Behinderung der Betriebsratswahl eingereicht. Ein Sprecher des ver.di-Bezirks Stuttgart erklärte zudem, in Stuttgart seien 16 Schlecker-Mitarbeiter fristlos entlassen worden, in Böblingen seien es drei Kündigungen gewesen. Die Entlassungen hätten vor allem Mitarbeiter „im Umfeld des Wahlvorstandes“ getroffen, der zur Durchführung einer Betriebsratswahl gebildet wurde.

Schlecker behauptet hingegen, die ausgesprochenen Kündigungen stünden in keinerlei Zusammenhang mit der Bildung von Betriebsräten, sondern beruhten ausnahmslos auf arbeitsvertraglichen Verfehlungen. In einer Erklärung verwies die Drogeriemarktkette zudem auf die 111 bereits existierenden Betriebsratsgremien. In den anderen 54 Unternehmensbezirken gibt es bei Schlecker offenbar keine Betriebsräte. So auch in Stuttgart. Da man Wahlvorständen nicht kündigen könne, versuche Schlecker nun die Kandidaten loszuwerden, vermutet die Gewerkschaft.

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