Am Amtsgericht Obernburg wurde vergangene Woche einem Rezeptfälscher der Prozess gemacht. Nachdem er mehrfach in verschiedenen Apotheken erfolgreich gefälschte Privatrezepte, unter anderem über Tilidin, eingelöst hatte und nach mehreren Taten gefasst werden konnte, erging nun ein Urteil: „Der Angeklagte wurde der Urkundenfälschung in acht Fällen und des unerlaubten Handeltreibens mit Arzneimitteln in zwei Fällen schuldig gesprochen“, heißt es vom Gerichtssprecher.
Insgesamt bekommt der Mann eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Zur Anklage hieß es, der Täter habe ab dem 23. Juni 2024 Privatrezepte über starke Schmerzmittel gefälscht, um diese Rezepte teils weiterzuverkaufen und auch die erlangten Arzneimittel zu verkaufen und teils selbst zu konsumieren.
Dazu ließ er sich von ChatGPT beraten und fragte, welche Rezepte „heißbegehrt“ seien und welche Mittel nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fielen. Anschließend spezifizierte er diese Anfragen nach Druckermodellen, Druckerformaten, Schriftgrößen und mehr und informierte sich über etwaige Rückverfolgbarkeiten beim Drucker. Zudem verschaffte er sich einen falschen Stempel einer Arztpraxis.
Mit den erstellten Rezeptfälschungen ging er anschließend in mehrere Apotheken. Am 4. Juli 2024 reichte er die erste Fälschung in einer Apotheke ein: Somit kam er an eine Packung Tilidin 200 mg, 100 Stück, zum Preis von 81,94 Euro. Etwa eine Stunde später zog er die gleiche Nummer in einer weiteren Apotheke ab. Vier Tage später war er mit einem vermeintlichem Rezept über Alprazolam, mutmaßlich 50 Stück, erfolgreich. Dieses löste er in einer der beiden bereits geschädigten Apotheken ein, gleiches dann noch einmal vier Tage später in der anderen Apotheke, am nächsten Tag wieder gleiches Vorgehen, diesmal in einer weiteren Apotheke.
Auch für den 12. Juli sind weitere Fälle mit Alprazolam-Rezeptfälschungen in zwei Apotheken belegt, dafür gab er jeweils etwa 20 Euro aus. Als er drei Tage später gegen 18.40 Uhr wieder ein von ihm gefälschtes Rezept für eine Packung Alprazolam 1A Pharma 1 mg einreichen wollte, hielten sich wegen eines vergleichbaren Vorfalls bereits Polizeibeamte in der Apotheke auf und konnten ihn festnehmen.
„Der Angeklagte verkaufte zu einem nicht unerheblichen Teil die rechtswidrig erlangten Medikamente an andere Abnehmer weiter“, heißt es weiter. Dazu chattete er via Telegram mit den Käufern und verkaufte beispielsweise einzelne Bilster Alprazolam und Tilidin zu einem Preis von 30 Euro. Die 50er-Packung Alprazolam wurde er ebenfalls an einen Telegram-Kontakt los, mutmaßlich zu einem Preis von 50 Euro. Weitere Treffen waren bereits vereinbart, „zu denen es jedoch im Hinblick auf die vorläufige Festnahme – soweit erkennbar – nicht mehr kam“, so der Gerichtssprecher.
Woran erkennt man eine Rezeptfälschung? Wer sind die Täter und ihre Hintermänner, wohin geht die Ware? Und wie soll man sich als Apotheke verhalten, wenn man den Verdacht hat, es mit einem gefälschten Rezept zu tun zu haben? Darf man Polizei und Kollegen informieren? Marie-Anne Tokaji, Staatsanwältin aus München, gibt Antworten.
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