Zum Rechtsstreit um die Löwen-Apotheke in Radeburg konnte auch am Montag noch kein Urteil gefällt werden. Am Landgericht in Dresden wurde über die Zahlungs- und die Räumungsklage von Falk Hentschel, Eigentümer der Immobilie, verhandelt. Noch immer ist unklar, wann und ob Apothekeninhaber Jens Rudolph die Apotheke räumen muss.
In der Hauptsache hielt das Gericht am Montag zumindest fest, dass die Wertsicherungsklausel wirksam und damit ein Kündigungsgrund gegeben sei, berichtet Rudolph. „Ein Urteil zur Räumungsklage soll dann voraussichtlich am 13. April verkündet werden.“ Beide Seiten stellten jedoch bereits im Vorhinein klar, dass man in Berufung gehen werde, falls gegen die eigene Partei entschieden werde.
Rudolph betreibt die Löwen-Apotheke im sächsischen Landkreis Meißen seit fast 23 Jahren. Sein Mietvertrag aus dem Jahr 2020 enthielt eine Wertsicherungsklausel (Indexklausel), die sich auf Preisindizes von 2003 bezog. Im Jahr 2024 forderten die damaligen Eigentümer eine Mieterhöhung um 54 Prozent, sprich auf mehr als 4000 Euro, basierend auf der Indexklausel.
Rudolph war damit jedoch nicht einverstanden und zahlte die Erhöhung nur einmalig. Danach überwies er weiterhin den alten Betrag. Er stufte die Erhöhung damals als „Wucher“ ein und erklärte, dass die Klausel für ihn „überraschend“ gewesen sei.
Im Zuge eines Besitzerwechsels erwarb Hentschel das Objekt. Da die Differenzbeträge weiter aufliefen, wurden sowohl vom Vorbesitzer als auch vom neuen Vermieter Kündigungen des Mietvertrages ausgesprochen. Zudem klagte Hentschel im April 2025 auf Räumung. Am 9. Januar stellte er der Apotheke dann das Wasser ab. Rudolph hatte daraufhin eine einstweilige Verfügung beantragt und musste seither aus Kanistern die Wasserversorgung der Apotheke sicherstellen.
Die einstweilige Verfügung wurde zunächst vom Landgericht mit Verweis auf die Mietforderungen zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht entschied dann bei einer Berufungsverhandlung am 4. März, dass Hentschel die Versorgung wieder herstellen müsse, mit Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro bei Nichtbefolgung. Das Wasser lief daraufhin wieder.
Sehr viel Hoffnung auf eine positive Entscheidung mache sich Rudolph nicht mehr. „Es bleibt abzuwarten, wie am 13. April entschieden wird. Das wir im Sommer in andere Räume ziehen werden, bleibt aber definitiv der Fall“, sagt er.
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