Raubüberfälle

Apothekenboten-Räuber drohen zehn Jahre Haft

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Berlin -

Im vergangenen Dezember wurde im niedersächsischen Nordhorn ein Apothekenbote brutal überfallen und sein Auto als Fluchtwagen entwendet. Ende des Monats soll im Prozess gegen den 23-jährigen Täter das Urteil fallen: Der Staatsanwalt fordert eine Haftstrafe von mehr als zehn Jahren. Im Plädoyer des Staatsanwalts kam der Vorwurf des versuchten Mordes aus der Anklage nicht vor.

Der einschlägig vorbestrafte Täter war im Dezember an der holländischen Grenze in Gildehaus festgenommen worden, als er versuchte, Marihuana und Haschisch zu schmuggeln. Kurz bevor er dem Haftrichter vorgeführt werden sollte, konnte er vor dem Amtsgericht in Nordhorn fliehen. Zunächst zu Fuß und in Handschellen, stahl er kurze Zeit später ein Fahrrad, mit dem er die Flucht fortsetzte.

Wenige Stunden danach kam es nahe der Linden-Apotheke zu dem Raubüberfall auf den 61-jährigen Boten. Der Täter entkam mit dem Firmenwagen, einem weißen Toyota Yaris. Knapp zwei Wochen später konnte der Täter von der Polizei in Obernkirchen gefasst werden.

Nach dem Überfall lag der Auslieferungsfahrer zunächst über Monate hinweg im Koma und schwebte in Lebensgefahr. Er hatte eine offene Schädelverletzung und schwere Hirnblutung erlitten. Laut Anklageschrift hat der Räuber ihm mit einem Gegenstand mehrfach gegen den Kopf geschlagen.

Laut Bericht der Grafschafter Nachrichten wurden im Verfahren verschiedene Gutachten verlesen. Eines stammte vom Oldenburger Rechtsmediziner Dr. Friedrich Ast, der den Apothekenkurier untersucht hatte. Die schweren Kopfverletzungen wiesen ihm zufolge darauf hin, dass der Mann mit einem kantigen Gegenstand geschlagen wurde. Tritte oder Faustschläge könnten mehrere gebrochene Rippen verursacht haben.

Psychologe Dr. Thomas Brieden wies laut Bericht darauf hin, dass der Angeklagte Cannabis-abhängig sei und zudem eine Persönlichkeitsstörung aufzuweisen scheine. Jedoch habe er bislang nicht persönlich mit dem Angeklagten sprechen können; er und sein Rechtsanwalt hätten sich dazu nicht bereit erklärt. Für vermindert schuldfähig halte er den Mann nicht.

Der Staatsanwalt hat in seinem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren und 6 Monaten gefordert. Das vorgeschlagene Strafmaß ergibt sich aus schwerem Raub mit gefährlicher Körperverletzung und einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Beantragt wurden auch eine vorbehaltliche Sicherungsverwahrung und ein Drogenentzug. Am 24. August soll die Verteidigung ihr Plädoyer halten. Das Urteil im Fall wird voraussichtlich am 28. August verkündet.

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