Staatsanwaltschaft Frankfurt erhebt Anklage

Paxlovid: Apotheker soll 250.000 Euro eingestrichen haben

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Berlin -

Ein Frankfurter Apotheker ist angeklagt, fast 9300 Packungen des Corona-Medikaments Paxlovid ohne Rezepte verkauft zu haben. Diese Präparate sollten eigentlich kostenlos an Patient:innen abgegeben werden, stattdessen sollen sie unter anderem nach China gelangt sein. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wirft ihm unerlaubten Großhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten und einen Schaden von mindestens 250.000 Euro vor.

Nach eigenen Angaben hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage bei der großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main erhoben. „Der 57-jährige Angeschuldigte soll in der 1. Kalenderwoche 2023 bei der Alliance Healthcare Deutschland GmbH die außergewöhnlich große Menge von 9299 Packungen des antiviralen Medikaments Paxlovid bestellt haben, die er in seine Apotheke geliefert bekommen haben soll“, erklärt die Staatsanwaltschaft.

Verkauf von Bundeseigentum ohne Genehmigung

„Das Medikament blieb bis zu der bestimmungsgemäßen Abgabe an Patientinnen und Patienten, Arztpraxen, Krankenhäuser und vollstationäre Pflegeeinrichtungen Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, weshalb kein Kaufpreis für den Angeschuldigten fällig wurde“, klärt die Staatsanwaltschaft Frankfurt weiter auf.

Dennoch soll der Beschuldigte „ohne Genehmigung und ohne Verschreibungen alle Medikamentenpackungen an – nicht näher ermittelte – Privatkunden aus dem In- und Ausland sowie – ohne entsprechende Rezepte – an eine Arztpraxis abgegeben und hierfür insgesamt mindestens 250.000 Euro erhalten haben, die er auf sein Geschäftsgirokonto einzahlt haben soll.“

Der Wert einer Packung und damit der Schaden werde über den nachweislich gezahlten Kaufpreis bestimmt. „Da es sich um ein neu entwickeltes Medikament handelte, war der Preis, den das Ministerium an den Hersteller zahlte, vermutlich wesentlich höher“, betont die Staatsanwaltschaft.

Demnach sei der Beschuldigte hinreichend verdächtig, nicht nur bezüglich des Handels, „sondern – aufgrund der Menge – einen Großhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln betrieben zu haben“. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, muss der Angeschuldigte die 250.000 Euro an den Staat zahlen.

Entscheidung über Hauptverfahren und laufende Ermittlungen

Das Landgericht Frankfurt am Main entscheide nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens. In weiteren Verfahren wurde bei einer Apotheke ein Strafbefehl mit Einziehung von knapp 17.000 Euro erlassen, in einem anderen dauern die Ermittlungen an. Die übrigen Verfahren wurden laut Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Insgesamt zeig sich, dass die Arzneimittel vielfach nach China exportiert wurden.

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