Holmsland-Affäre

Kammer prüft Verfahren gegen Zyto-Apotheker

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Der wegen Betrug an Krankenkassen verurteilte Apotheker aus Rastatt muss sich womöglich auch vor dem Berufsgericht verantworten. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, will die Apothekerkammer Baden-Württemberg ein berufsgerichtliches Verfahren prüfen. Bei einer Verurteilung drohen dem Apotheker Geldstrafen bis maximal 50.000 Euro.

Bislang waren der Kammer die Hände gebunden. Denn solange ein strafrechtliches Verfahren läuft, müssen berufsgerichtliche Maßnahmen ausgesetzt werden. Nun kann geprüft werden, ob zusätzliche Disziplinarmaßnahmen als notwendig erachtet werden. Da niemand für den gleichen Sachverhalt zweimal verurteilt werden darf, müssen über die bereits durch das Gericht geahndeten Verstöße weitere Verfehlungen im selben Zusammenhang vorliegen. Letztlich entscheidet das Berufsgericht, ob ein so genannter „berufsrechtlicher Überhang“ vorliegt.

Da sich das Landgericht nur mit dem Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs zum Nachteil der Krankenkassen beschäftigt hatte, kann auch die Kammer zunächst nur in diesem Aspekt aktiv werden. Ob sich der Apotheker noch wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz verantworten muss, ist derzeit offen. Die Strafkammer hatte diesen Teil der Anklage vom Verfahren abgetrennt und wegen formaler Mängel an die Staatsanwaltschaft Mannheim zurückgegeben. Diese muss nun entscheiden, ob sie in diesem Fall weiter ermittelt und gegebenenfalls erneut Anklage erhebt.

Inwiefern die Verurteilung Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis und die Approbation des Apothekers hat, muss die zuständige Aufsichtsbehörde entscheiden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe will mögliche Schritte prüfen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

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