Zytostatika-Skandal

Holmsland-Apotheker droht Berufsverbot

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In der sogenannten Holmslandäffare hat nun die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen einen Apotheker erhoben. Dem 52-Jährigen werden insgesamt 155 Straftaten zur Last gelegt, darunter gewerbsmäßiger Betrug sowie Verstöße gegen das Arzneimittel- oder Patentgesetz. Ferner strebt die Staatsanwaltschaft die Anordnung eines Berufsverbotes an.

Der Beschuldigte ist den Angaben zufolge Inhaber einer Braunschweiger Apotheke, die einen erheblichen Teil ihres Umsatzes mit der Anfertigung von Zytostatika-Rezepturen erzielt hat. Dem Apotheker wird vorgeworfen, nicht zugelassene sowie teilweise illegal importierte Zytostatika für die Herstellung verwendet und gegenüber den Krankenkassen abgerechnet zu haben.

In der Zeit von August 2002 bis August 2007 habe er dabei Medikamente im Volumen von knapp 1,7 Millionen Euro zu Unrecht abgerechnet. Die einzelnen Schadenshöhen der insgesamt 60 abgerechneten Monate liegen zwischen einigen Hundert und gut 95.000 Euro. Die 80 Vorwürfe des Verstoßes gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften beruhen auf der Verwendung von nicht zugelassenen Medikamenten.

Dem Angeschuldigten wird schließlich vorgeworfen, in 15 weiteren Fällen Patentrechte dadurch verletzt zu haben, dass er einen für einen europäischen Konzern geschützten Wirkstoff von einem argentinischen Unternehmen bezogen habe.

Der Beschuldigte hat sich laut Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert. Insgesamt sollen bundesweit rund 100 Apotheken in die Affäre verwickelt gewesen sein. Vor Braunschweig hatten bereits die Staatsanwaltschaften Mannheim und Verden Anklagen erhoben.

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