E-Zigaretten

Händler mahnen Ministerium ab

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Der Verband des eZigarettenhandels hat dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) Unterlassungs- und Widerrufserklärungen zukommen lassen. Die BzgA hatte zuvor behauptet, dass die gesundheitlichen Auswirkungen der dauerhaften Inhalation des in den E-Zigaretten enthaltenen Propylenglykols nicht geklärt seien. Das NRW-Ministerium hatte den Verkauf der elektronischen Glimmstängel außerhalb von Apotheken sogar verboten.

Aus Sicht der E-Zigarettenhändler haben die beiden Institutionen zahlreiche unkorrekte Informationen verbreitet: „Diese Falschaussagen hatten für eine Vielzahl von Händlern spürbare Umsatzrückgänge zur Folge“, heiß es in einer Mitteilung. Zudem sei die Öffentlichkeit in Deutschland verunsichert worden.

Ziel der Unterlassungs- und Widerrungserklärungen sei „die Anregung zu einer sachlichen und ausgewogenen Berichterstattung über die elektrische Zigarette im Interesse des Handels und der Öffentlichkeit“.

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