LG Berlin

Gefälschte Fentanyl-Rezepte: Prozessauftakt in Berlin

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Berlin -

In der kommenden Woche beginnt am Landegericht Berlin (LG) der Prozess gegen einen mutmaßlichen Rezeptfälscher. Der Angeklagte soll unter anderem in eine Arztpraxis eingebrochen sein und Betäubungsmittelrezepte gestohlen haben. Die Einlösung der gefälschten Verordnungen soll eine Frau übernommen haben.

Gefälschte Papierrezepte sind mitunter schwer als solche zu erkennen. Vor allem dann, wenn das Rezeptformular echt ist. So war es auch im aktuellen Fall, der vor dem LG verhandelt wird. Der Angeklagte soll im August und Dezember 2023 in eine Arztpraxis im Berliner Stadtbezirk Spandau eingebrochen sein. Die Beute: Blanko-BtM-Rezepte. Dabei soll er Mittäter gehabt haben.

So auch beim Einlösen der von ihm mutmaßlich manipulierten Verordnungen. Eine Frau soll mehrere der verfälschten BtM-Rezepte über einen Zeitraum von wenigen Monaten in verschiedenen Apotheken vorgelegt und die Ware an den Angeklagten übergeben haben. Fentanyl-haltige Pflaster im Wert von rund 17.000 Euro sollen dem Angeklagten so zugespielt worden sein.

Rezeptfälschungen sind kein Kavaliersdelikt und doch sind manipulierte Verordnungen keine Seltenheit. Original und Fälschung sind mitunter kaum zu unterscheiden. Die Rezepte werden kopiert, gedruckt oder sogar in der Praxis gestohlen. Fest steht: Hat die Apotheke eine Fälschung erkannt, darf dieses nicht beliefert werden, und zwar unabhängig davon, ob ein manipuliertes Privat- oder Kassenrezept vorliegt. Denn das pharmazeutische Personal muss gemäß § 17 Absatz 8 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) einem erkennbaren Arzneimittelmissbrauch entgegenwirken. Außerdem ist eine Nullretaxation möglich.

Bei einer Rezeptfälschung handelt es sich um Urkundenfälschung, die mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. In besonders schweren Fällen kann auch eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren angeordnet werden.

Vor kurzem hat die Berliner Apothekerkammer die Kolleg:innen vor Rezeptfälschungen gewarnt: Betroffen waren Fentanyl-Verordnungen. Bei den Formularen handelt es sich um Originale, die bei Einbrüchen in Arztpraxen gestohlen wurden.

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