Schönheits-OP

Krebs durch Brustimplantate

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Paris -

Frauen mit Brustimplantaten haben möglicherweise ein erhöhtes Krebsrisiko. Seit 2011 seien 18 Patientinnen mit Implantaten an anaplastisch-großzelligen Lymphomen (ALCL) erkrankt, berichtete die französische Gesundheitsministerin Marisol Touraine in Paris. Eine Patientin sei gestorben.

Nach Angaben Touraines gibt es einen klaren Zusammenhang zwischen der Krankheit und Brustimplantaten, allerdings keine Hinweise auf spezielle Produkte oder Hersteller. Gleichzeitig warnte die Ministerin vor Alarmismus. Frauen mit Implantaten werde nicht empfohlen, diese entfernen zu lassen. Touraine sprach von einem „sehr seltenen Phänomen“.

In Frankreich wird die Zahl von Frauen mit Brustimplantaten mit fast 400.000 angegeben. In einer Studie weist das französische Krebsinstitut Inca auf international 173 Fälle seit 2011 hin. Inca-Chefin Agnès Buzyn sprach von einer meist sehr guten Prognose bei den bisher in Frankreich bekannten Fällen mit diesem Lymphom.

Zahlen für Deutschland sind dabei nicht erwähnt. Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) liegen keine Meldungen zu Verdachtsfällen von ALCL im Zusammenhang mit Brustimplantaten vor. Die Hälfte aller in Europa bisher erkannten Fälle sei in Frankreich aufgetreten. In den meisten anderen Mitgliedstaaten seien keine entsprechenden Meldungen bekannt geworden.

Anfang 2011 hatte das BfArM nach ersten Verdachtsmeldungen der FDA die relevanten Fachgesellschaften Deutschlands einschließlich des Zentrums für Krebsregisterdaten des Robert-Koch-Instituts (RKI) auf Verdachtsfälle abgefragt.

Zudem wurden Ärzte aufgefordert, entsprechende Verdachtsfälle zu melden, Herstellern wurde empfohlen, ihre Gebrauchsinformationen hinsichtlich eines möglichen Zusammenhangs zwischen Brustimplantaten und ALCL zu ergänzen.

Das BfArM stehe im engen Austausch mit der französischen Behörde ANSM und den anderen Gesundheitsbehörden in Europa. Bisher lägen im Rahmen der europäischen Abstimmung keine abschließenden Erkenntnisse zu einem Zusammenhang zwischen Brustimplantaten und Krebserkrankungen vor.

Frankreich war 2010 Ausgangspunkt eines internationalen Skandals um Brustimplantate mit medizinisch nicht zugelassenem Silikon. Von den schadhaften Produkten des Herstellers PIP waren Hunderttausende betroffen, in Deutschland wurde die Zahl von Frauen mit PIP-Implantaten auf mehr als 5000 geschätzt. Die juristische Aufarbeitung des Skandals läuft weiter.

Der TÜV Rheinland war 2013 in Toulon als Kontrolleur des Hersteller PIP dazu verurteilt worden, rund 1700 Frauen je 3000 Euro Schadensersatz und 400 Euro Anwaltskosten zu zahlen. Das Kölner Unternehmen sieht sich selbst als PIP-Opfer, was mehrere Gerichte in Deutschland und Frankreich bestätigt haben, und hat Berufung eingelegt.

Zuletzt hatte das Landgericht Karlsruhe die Klage einer Betroffenen auf Schadenersatz abgewiesen. Der Klägerin aus Baden-Württemberg waren 2007 die mit billigem Industriesilikon gefüllten Kissen von PIP eingesetzt worden. Sie hatte sowohl ihren Arzt als auch den TÜV Rheinland verklagt und rund 30.000 Euro Entschädigung erstreiten wollen. Laut Richter waren die betrügerischen Handlungen von PIP für den TÜV nicht erkennbar gewesen.

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