Mehrbesitzverbot

Apotheker mit neun Filialen

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Ein Apotheker aus Niedersachsen hat offenbar gegen das Mehrbesitzverbot verstoßen. Die Staatsanwaltschaft Erfurt wirft ihm vor, neben seiner Hauptapotheke und den erlaubten drei Filialen sechs weitere Apotheken über Strohleute betrieben zu haben. Der Apotheker ist deshalb in sechs Fällen wegen des Verstoßes gegen das Apothekengesetz angeklagt.

Zusätzlich muss sich der Apotheker sowie ein Arzt aus Thüringen, mit dem er zusammen gearbeitet haben soll, womöglich in Kürze vor dem Landgericht Mühlhausen wegen Korruption verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr erstattet. Der Arzt soll sich verpflichtet haben, Zytostatika ausschließlich bei dem Apotheker zu beziehen.

Insgesamt soll der Arzt einem Sprecher der Staatsanwaltschaft zufolge Krebsmedikamente im Wert von vier Millionen Euro bestellt haben. Als Gegenleistung soll der Apotheker finanzielle Verbindlichkeiten des Arztes im Wert von 200.000 Euro übernommen haben.

Das Landgericht muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt. Im Fall einer Verurteilung drohen für die Tatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit Geld- und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.

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