Neben DocMorris feiert auch Redcare das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Rx-Boni: Die Entscheidung sei ein „Meilenstein für die Arzneimittelversorgung in Deutschland“, so der Mutterkonzern von Shop Apotheke. Der BGH erkenne ausdrücklich an, dass EU-Online-Apotheken einen relevanten Beitrag zur flächendeckenden Versorgung leisteten – sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum.
Der BGH bekräftige die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2016 und stärke den fairen Wettbewerb: „Das Urteil schafft rechtliche Klarheit: Die Vorteile des europäischen Binnenmarkts gelten auch für den Gesundheitssektor“, so CEO Olaf Heinrich. „Patientinnen und Patienten in Deutschland können sich darauf verlassen, auch künftig sicher versorgt zu werden – mit Wahlfreiheit beim Bezug ihrer Medikamente über den Versandhandel. Damit hat der BGH die Patientenrechte im Fokus: Online-Apotheken und Bonusmodelle sind gestärkt – für faire Preise und eine zeitgemäße Arzneimittelversorgung in ganz Deutschland.“
Der BGH habe klargestellt, dass solche Boni rechtlich zulässig seien. Ein Boni-Verbot sei nur dann gerechtfertigt, wenn die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln dadurch gefährdet würde. Einen Beweis hierfür hätten die Kläger nicht erbringen können. Mit seiner Entscheidung unterstreiche der BGH die Bedeutung der Wettbewerbsfreiheit und Verbraucherinteressen im europäischen Arzneimittelmarkt.
„Für unsere Kundinnen und Kunden bedeutet das vor allem eines: Sie behalten die Wahl. Und sie können sich darauf verlassen, dass wir moderne, digitale Services mit pharmazeutischer Qualität und fairen Preisen verbinden“, so Heinrich.
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