Apotheken-EDV

Pramipexol macht Winthrop Ärger

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Die Sanofi-Tochter Winthrop hat erneut Ärger mit Pramipexol. Nachdem das Generikum im Dezember zu früh in der Software gemeldet worden war, gibt es nun wieder Probleme mit der Apotheken-EDV: Die 100er-Packungen sind derzeit fälschlicherweise als „nicht erstattungsfähig“ gekennzeichnet.

Zwar liegen die Präparate nicht in der neuen N3-Spanne von 190 bis 200. Da die Packungen allerdings die Höchstgrenze nicht überschreiten, sind sie bei Stückzahlverordnungen zu Lasten der Kassen eigentlich abgabefähig.

Packungen, die ihr N-Kennzeichen zum Januar verloren hatten, wurden in der Datenbank daher als erstattungsfähig gekennzeichnet, wenn sie im Dezember eine gültige Normgröße hatten. Bei Produkten, die es im Dezember noch nicht gab, mussten die Hersteller gesonderte Angaben machen.

Zwar hatte Winthrop sein Generikum zum 15. Dezember an die IFA gemeldet. Nach einer Intervention des Originalherstellers Boehriger Ingelheim wurden aber sämtliche Pramipexol-Generika erst zum 1. Januar in der Lauer-Taxe gelistet.

Bei der ABDATA wird derzeit geprüft, wie es zu der falschen Eintragung kommen konnte. Ein Zusammenhang mit dem Hin und Her um die Listung in der Lauertaxe wird nicht ausgeschlossen. Allerdings geht man von einem Einzelfall aus. Laut Winthrop sollen die Angaben in der Software zum 15. Februar korrigiert werden.

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