Die Apothekenkooperation Linda fühlt sich bestärkt: Zwei juristische Angriffe auf Testapotheken des Modells „Vorteil24“ wurden abgewehrt. Auf Empfehlung des Landgerichts Aachen nahm die Apothekerkammer Nordrhein einen Antrag auf einstweilige Verfügung zurück. Die Richter hatten Zweifel geäußert, dass der Anspruch materiell bestehe und formell in Ordnung sei; in der Sache wurde nicht entschieden. Bereits am 11. Januar hatte der Landkreis Euskirchen eine behördliche Untersagungsverfügung vor dem Verwaltungsgericht wegen Formfehlern zurückgenommen.
Linda freut sich über den Ausgang der rechtlichen Auseinandersetzungen: „Wir sind nach wie vor überzeugt von dem Modell. Und wir sehen jetzt, dass es nicht so einfach ist, das Konzept so ohne Weiteres als rechtswidrig zu bezeichnen“, sagte eine Sprecherin. Schriftliche Äußerungen der Gerichte lägen zwar noch nicht vor, „aber der Ausgang der Verfahren sagt schon einiges aus“, so die Sprecherin.
Die Apothekenkooperation wirbt weiter für „Vorteil24“: Das Konzept biete bei Wahrung eines hohen ethisch-pharmazeutischen Anspruchs zahlreiche Vorteile für die Verbraucher und bestärke gleichzeitig die Präsenzapotheke vor Ort gegenüber ausländischen Versandhändlern und Pick-up-Konzepten. Endgültig entschieden ist die Kooperation aber noch nicht: „Noch ist alles in der Prüfung, eine abschließende Entscheidung ist noch nicht gefallen“, sagte die Sprecherin.
Zu den steuerrechtlichen Auseinandersetzungen will sich Linda dagegen nicht äußern. Dies sei Sache der Winterfelds. Die Apothekerfamilie aus dem bergischen Land hat „Vorteil24“ entwickelt. Vor dem Finanzgericht Düsseldorf läuft ein Verfahren um die Abführung der Umsatzsteuer.
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