Kassenabschlag

Hersteller zahlten zu viel Steuern

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Die rund 500 deutschen Arzneimittelhersteller haben einem Bericht des Handelsblatts zufolge in den vergangenen fünf Jahren zu viel Umsatzsteuer gezahlt. Grund ist eine offenbar falsche Auslegung des an die Krankenkassen zu zahlenden Zwangsabschlages bei der Ermittlung der Steuerlast durch die Finanzämter. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) schätzt Verlust für die Unternehmen auf mindestens 120 Millionen Euro.

Seit 2003 müssen die Pharmahersteller den Kassen einen Sonderrabatt in Höhe von 6 Prozent gewähren, der bei der Rezeptkontrolle durch die Rechenzentren der Apotheken ermittelt wird. 2004 war der Abschlag vorübergehend auf 16 Prozent erhöht worden; seit 2006 gelten gestaffelte Sätze. Dem Handelsblatt zufolge haben die Unternehmen den Kassen zwischen 2003 und 2006 Rabatte von mehr als vier Milliarden Euro gewährt.

Offenbar unklar war bislang, wie die Firmen die Zwangsrabatte bei ihrer Umsatzsteuererklärung geltend machen können. Dem BPI zufolge haben bislang alle Finanzämter den Herstellerabschlag als Bruttobetrag betrachtet, so dass bei der Berechnung der Entgeltsminderung die Umsatzsteuer aus dem Abschlagsbetrag herauszurechnen gewesen sei.

Einige Hersteller hatten dagegen die ausgezahlten Herstellerabschläge in einer Umsatzsteuer-Voranmeldung als Nettobeträge behandelt und die Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage um den Netto-Abschlagsbetrag gemindert. Das Pforzheimer Unternehmen Abnoba Heilmittel GmbH hatte nach erfolglosem Einspruch gegen die Korrektur der Bemessungsgrundlage durch das zuständige Finanzamt geklagt.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg folgte der Auslegung des Unternehmens: Laut einem Urteil vom 6. November kann zur Ermittlung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage der auf Basis des Netto-Herstellerabgabepreises zu gewährende Zwangsabschlag als Nettobetrag vom Umsatz nach Herstellerabgabepreisen abgezogen werden.

„Bei großen Unternehmen kann der entstandene Schaden in die Millionen gehen“, sagte BPI-Sprecher Wolfgang Straßmeir. Sollte das betroffene Finanzamt bis Ende Januar in Revision gehen, müsse der Bundesfinanzhof eine Grundsatzentscheidung fällen. Nimmt die Behörde das Urteil an, müssten dagegen alle betroffenen Unternehmen separat klagen, so Straßmeir gegenüber APOTHEKE ADHOC. Daher werde der BPI bereits in den nächsten Tagen das Bundesfinanzministerium schriftlich auffordern, alle Finanzämter anzuweisen, das Urteil umzusetzen.

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