Mitunter entscheidet ein kleines Kreuz viel. Hat der Arzt auf dem Rezept „aut idem“ nicht ausgeschlossen, müssen Apotheker seit 2004 eines der drei preisgünstigsten Produkte mit dem gleichen Wirkstoff abgeben. Seit 2007 müssen sie zusätzlich die Rabattverträge beachten. Viel Aufwand also, der den Kassen viel Geld einsparen soll.
Ausnahmen sind so gut wie keine vorgesehen. Nur in schwierigen Fällen kann der Arzt „aut idem“ ausschließen, etwa wenn die Compliance in Gefahr ist. Bei manchen Medizinern hängt die Entscheidung aber offenbar nicht nur vom Patienten ab, sondern auch vom Hersteller.
Wie der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, liegt die Quote der „aut idem“-Ausschlüsse bei Generikaherstellern auf unterschiedlichem Niveau. Das Magazin beruft sich auf Zahlen des Marktforschungsunternehmens Insight Health aus dem Juli 2010. Damals verboten Ärzte die Substitution im Durchschnitt in 14,9 Prozent aller Fälle.
Doppelt so häufig wurde bei Sandoz der Austausch auf der Verordnung ausgeschlossen. Bei der Tochtergesellschaft 1A Pharma war dagegen nur jede zehnte Verordnung mit Kreuzchen. Actavis liegt mit einer Ausschlussquote von knapp 22 Prozent wiederum über Durchschnitt, gefolgt von CT, Hexal, Heumann, Stada und Ratiopharm. Betapharm und 1A Pharma werden weniger direkt verordnet.
Bei Sandoz/Hexal führt man die Quote auf das über Jahre gewachsene Vertrauensverhältnis und die Qualität zurück. Häufig würden Ärzte die Compliance sicherstellen, indem sie bewährte und den Patienten vertraute Präparate verordneten. Der Spiegel liefert eine andere Erklärung, nämlich das Engagement der Pharmafirmen in Richtung Ärztenetzwerke.
Das Bundesgesundheitsministerium will jetzt Licht in die Sache bringen. Ein möglicher Missbrauch bei „aut idem“ wäre nicht hinnehmbar, heißt es. Vor diesem Hintergrund werde das BMG die Ergebnisse der in den Medien zitierten Studie genau prüfen.
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