Wer kontrolliert die Versender?

FA löchert Gesundheitsministerien

, Uhr
Berlin -

Die Freie Apothekerschaft (FA) bleibt hartnäckig. Der Verein hat jetzt in allen Bundesländern unter Berufung auf das Informationsfreiheits- beziehungsweise Informationszugangsgesetz umfassende Anträge gestellt, um endlich Klarheit über die Kontrolle der Arzneimittelpreisbindung im In- und Ausland zu schaffen. Vor allem richtet sich die hinter den Informationsanträgen stehende Kritik in erster Linie gegen die Hollandversender wie DocMorris und Redcare (Shop Apotheke), die mit Rabatten werben und so die verbindlichen gesetzlichen Vorgaben aus Sicht der Freien Apothekerschaft strukturell umgehen, während Präsenzapotheken in Deutschland reguliert und streng überwacht werden.

Da Nachfragen beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) stets darauf hinausliefen, dass auf die Überwachungszuständigkeit der Länder verwiesen wird, richten sich die mit Hilfe der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein erstellten Anträge nun an die Gesundheitsministerien der Länder. Der FA-Vorstand fordert nachvollziehbare Antworten auf Fragen zu Zuständigkeiten, Häufigkeit der Kontrollen, Sanktionen und zum internationalen Informationsaustausch – nicht zuletzt um sichtbar zu machen, wie groß das Überwachungsdefizit bei grenzüberschreitenden Versendern tatsächlich ist.

„Die Länder haben keinen direkten Zugriff auf die ausländischen Apotheken und ignorieren ihre ordnungsrechtliche Zuständigkeit, weshalb eine effektive Kontrolle der Arzneimittelpreisbindung und anderer arzneirechtlicher Vorgaben nicht erfolgt“, heißt es im Antrag. Hinzu komme, dass die Versender fälschlicherweise meinten, der Arzneimittelpreisbindung gar nicht zu unterliegen. Dass DocMorris und Shop Apotheke in rechtswidriger Weise mit großzügigen Rabatten und Boni auf verschreibungspflichtige Medikamente lockten, könne auch den zuständigen Behörden nicht verborgen geblieben sein. „All dies geht zu Lasten der Apotheken vor Ort und verzerrt den Wettbewerb.“

Das sind die Fragen

  • Welche Behörde ist innerhalb ihres Bundeslandes für die Einhaltung der Vorschriften über die Arzneimittelpreisbindung zuständig?
  • In welchen zeitlichen Intervallen bzw. mit welcher Regelmäßigkeit werden die Kontrollen vorgenommen?
  • Über welche fachliche Qualifikation oder berufliche Befähigung müssen die mit den Kontrollen betrauten Bediensteten verfügen?
  • Auf welche konkreten Prüfgegenstände bzw. Kontrollinhalte erstreckt sich die behördliche Kontrolle?
  • Welche Arten von Verstößen wurden bislang festgestellt, welche Sanktionen wurden in diesen Fällen verhängt, und erfolgt eine Mitteilung der Verstöße an die gesetzlichen Krankenkassen (GKV)?
  • Existieren statistische Erhebungen über Umfang, Häufigkeit und Ergebnisse der Kontrollen? Falls ja: In welchem Umfang sind diese verfügbar?
  • Findet ein Informationsaustausch zwischen den Bundesländern statt? Falls ja: Wo werden die ausgetauschten Informationen dokumentiert, und auf welchem Weg ist eine Einsichtnahme für die Öffentlichkeit möglich?
  • Werden die Kontrollen angekündigt oder finden diese unangemeldet statt?
  • Auf welche bundes- oder landesrechtlichen Rechtsgrundlagen stützt sich die Durchführung der Kontrollen?
  • Werden festgestellte Verstöße auch an zuständige ausländische Behörden weitergeleitet?
  • In welchem Turnus wurden die Anforderungen der sogenannte „Länderliste“ überprüft, und wurden im Falle festgestellter Verstöße Empfehlungen ausgesprochen, den betroffenen Versandlogistiker von der Liste zu streichen? Diesbezüglich bitten wir um Mitteilung, zu welchem Zeitpunkt Versandlogistiker aus den Niederlanden ihre Tätigkeit angezeigt haben, einschließlich einer Spezifizierung der jeweils angezeigten Tätigkeitsbereiche (insbesondere, ob diese auch Waren wie Pferdesättel oder Hundebetten umfassen).
  • Ferner bitten wir um Auskunft darüber, welche Versandlogistiker mit Sitz in Island, Schweden, Tschechien und dem Vereinigten Königreich ihre Tätigkeit nach §§ 67, 68 AMG angezeigt haben und für welche Tätigkeiten jeweils eine Anzeige erfolgt ist.
  • Schließlich wünschen wir eine Konkretisierung, ob und ggf. wann die Drogeriemarktkette „dm“ ihre Tätigkeit als Versandlogistiker angezeigt hat, einschließlich Angaben zum betroffenen Sitzstaat sowie zu den angezeigten Warengruppen bzw. Arzneimittelkategorien (insbesondere auch im Hinblick auf den Bereich der verschreibungspflichtigen Arzneimittel)

Die FA strebt so mehr Transparenz an, allerdings mit einem deutlichen Fingerzeig auf die von der Bundesregierung bislang immer noch nicht ausgeräumte Ungleichbehandlung gegenüber den Hollandversendern.

„Die Inländerdiskriminierung der Apotheken vor Ort durch das Bundesgesundheitsministerium nimmt mittlerweile groteske Züge an – nicht nur in diesem Fall“, so der Vorstand. „So bleibt Rechtsbruch aus dem Ausland ungestraft. Dass das Bundesgesundheitsministerium hier sehenden Auges nicht handelt, ist ein Skandal, zumal die Sicherheit und Versorgung der Bürgerinnen und Bürger auf dem Spiel steht und immer mehr gefährdet wird. Auf die Antworten der Landesbehörden darf man gespannt sein.“

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Neuere Artikel zum Thema

APOTHEKE ADHOC Debatte