Die Freie Apothekerschaft (FA) bleibt hartnäckig. Der Verein hat jetzt in allen Bundesländern unter Berufung auf das Informationsfreiheits- beziehungsweise Informationszugangsgesetz umfassende Anträge gestellt, um endlich Klarheit über die Kontrolle der Arzneimittelpreisbindung im In- und Ausland zu schaffen. Vor allem richtet sich die hinter den Informationsanträgen stehende Kritik in erster Linie gegen die Hollandversender wie DocMorris und Redcare (Shop Apotheke), die mit Rabatten werben und so die verbindlichen gesetzlichen Vorgaben aus Sicht der Freien Apothekerschaft strukturell umgehen, während Präsenzapotheken in Deutschland reguliert und streng überwacht werden.
Da Nachfragen beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) stets darauf hinausliefen, dass auf die Überwachungszuständigkeit der Länder verwiesen wird, richten sich die mit Hilfe der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein erstellten Anträge nun an die Gesundheitsministerien der Länder. Der FA-Vorstand fordert nachvollziehbare Antworten auf Fragen zu Zuständigkeiten, Häufigkeit der Kontrollen, Sanktionen und zum internationalen Informationsaustausch – nicht zuletzt um sichtbar zu machen, wie groß das Überwachungsdefizit bei grenzüberschreitenden Versendern tatsächlich ist.
„Die Länder haben keinen direkten Zugriff auf die ausländischen Apotheken und ignorieren ihre ordnungsrechtliche Zuständigkeit, weshalb eine effektive Kontrolle der Arzneimittelpreisbindung und anderer arzneirechtlicher Vorgaben nicht erfolgt“, heißt es im Antrag. Hinzu komme, dass die Versender fälschlicherweise meinten, der Arzneimittelpreisbindung gar nicht zu unterliegen. Dass DocMorris und Shop Apotheke in rechtswidriger Weise mit großzügigen Rabatten und Boni auf verschreibungspflichtige Medikamente lockten, könne auch den zuständigen Behörden nicht verborgen geblieben sein. „All dies geht zu Lasten der Apotheken vor Ort und verzerrt den Wettbewerb.“
Die FA strebt so mehr Transparenz an, allerdings mit einem deutlichen Fingerzeig auf die von der Bundesregierung bislang immer noch nicht ausgeräumte Ungleichbehandlung gegenüber den Hollandversendern.
„Die Inländerdiskriminierung der Apotheken vor Ort durch das Bundesgesundheitsministerium nimmt mittlerweile groteske Züge an – nicht nur in diesem Fall“, so der Vorstand. „So bleibt Rechtsbruch aus dem Ausland ungestraft. Dass das Bundesgesundheitsministerium hier sehenden Auges nicht handelt, ist ein Skandal, zumal die Sicherheit und Versorgung der Bürgerinnen und Bürger auf dem Spiel steht und immer mehr gefährdet wird. Auf die Antworten der Landesbehörden darf man gespannt sein.“
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