Drogeriemärkte

dm kämpft für NAC

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Berlin -

Die Drogeriemarktkette dm will an ihrem NAC-haltigen Produkt festhalten. Das Karlsruher Unternehmen hat gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg Widerspruch eingelegt. Bis die Richter entschieden haben, darf dm die Brausetabletten gegen Husten aber nicht in den eigenen Filialen anbieten.

dm hatte das Produkt „NAC Brausetabletten“ unter der Eigenmarke „Das gesunde Plus“ Anfang des Jahres aus dem Sortiment genommen. Grund ist ein Rechtsstreit mit Hexal. Der Generikahersteller hatte per einstweiliger Verfügung durchgesetzt, dass das Präparat nicht als dieätetisches Lebensmittel verkauft werden darf.

dm sieht sich dagegen im Recht und hat den Fall vor das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) gebracht. Aufgrund Entscheidungen anderer Gerichte sehe sich das Unternehmen in einer guten juristischen Position und werde weiterhin die prozessualen Rechte in Anspruch nehmen, sagt Ulrich Maith, als dm-Geschäftsführer verantwortlich für das Produktmanagement. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Mit 200 mg NAC entspricht das Präparat gängigen Hustenlösern aus der Apotheke wie etwa ACC akut von Hexal. Weil der Wirkstoff in Arzneimitteln apothekenpflichtig ist, hatte dm sein Produkt als diätetisches Lebensmittel verkauft.

Nach erfolgloser Abmahnung war Hexal dagegen gerichtlich vorgegangen: Am 26. Januar verbot das Landgericht Hamburg der Drogeriekette, das Produkt als ergänzende bilanzierte Diät zur diätetischen Behandlung von Bronchitis in Verkehr zu bringen. Die von den Anwälten der Drogeriekette Anfang des Jahres beim Gericht hinterlegte Schutzschrift rettete das Unternehmen nicht, die einstweilige Verfügung wurde erlassen.

Schon im Jahr 2012 hatte die Drogeriemarktkette ein NAC-Präparat auf den Markt gebracht, damals unter der Bezeichnung „Hustenlöser NAC-akut“. Auch damals hatte Hexal durchgesetzt, dass dm – genau wie Konkurrent Rossmann – die Brausetabletten schließlich wieder aus den Regalen nahm.

Mit dem neuen Produkt hatte sich dm einen Schritt vom NAC-Arzneimittel entfernt: Die Brausetabletten wurden nicht mehr explizit als Hustenlöser vermarktet. Auf Nachfrage zum neuen Präparat hatte dm erklärt: „Das Produkt 'NAC Brausetabletten' unterscheidet sich sowohl in seiner Gestaltung als auch in seiner Verkehrsbezeichnung von dem Produkt 'Hustenlöser NAC-akut Brausetabletten'.“

dm stützt sich auf eine Ausnahmeregelung in der Diätverordnung (DiätV). NAC ist demnach als Zusatzstoff in Nährstoffformulierungen erlaubt, die auf bestimmte Beschwerden oder Krankheiten angepasst sind. Der Wirkstoff trägt den Vermerk „nur für bilanzierte Diäten“. Das Landgericht Hamburg hat das anders bewertet und den Verkauf verboten.

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