Yasmin-Patentstreit

Bayer beliefert Generika-Konkurrenten

, Uhr

Im Patentstreit um das orale Kontrazeptivum Yasmin haben sich der Pharmakonzern Bayer und der Generika-Hersteller Barr Laboratories außergerichtlich geeinigt. Wie der Leverkusener Konzern heute mitteilte, haben die beiden Unternehmen einen Vertrag über Liefer- und Lizenzvereinbarungen für Yasmin für die USA unterzeichnet. Demnach wird Bayer Barr spätestens ab dem 1. Juli mit einer generischen Version seines oralen Verhütungsmittels beliefern, die Barr ausschließlich in den USA vermarkten wird. Bayer erhält für die Produktlieferung einen feststehenden Prozent-Anteil an den hiermit von Barr erzielten Umsätzen.

Zudem wurde der Mitteilung zufolge vereinbart, dass Bayer Barr die Lizenz erteilt, ab dem 1. Juli 2011 in den USA eine generische Version von Yaz vermarkten zu können. Auch in diesem Fall tritt Bayer als Lieferant auf und wird prozentual am Umsatz beteiligt. Die Verhütungspille ist seit April 2006 auf dem amerikanischen Markt. Für den Fall, dass Bayer die Schutzrechte für Yaz in den USA durch Gerichtsentscheid nach Patentklagen gegen andere Unternehmen schon vor Juli 2011 verlieren sollte, wurde vereinbart, dass Barr bereits ab diesem Zeitpunkt mit der Vermarktung von generischem Yaz in den USA beginnen könnte.

Unabhängig von den geschlossenen Verträgen werde Bayer das Rechtsmittel gegen die von einem Gericht in New Jersey im März festgestellte Nichtigkeit von Bayers US-Patent zu Yasmin fortführen. Barr hatte das Patent für das Medikament angefochten und Erfolg gehabt. Bayer legte Anfang April dieses Jahres Berufung gegen das Urteil ein. Den aktuellen Vereinbarungen zufolge erhält Bayer einen höheren Umsatzanteil von Barr, sollte das Gericht zugunsten des Leverkusener Konzerns entscheiden.

Bereits im Mai hatte es Gerüchte über eine außergerichtliche Einigung der beiden Firmen gegeben, durch die Bayer drohende Umsatzeinbußen begrenzen wollte. Der Leverkusener Konzern hatte entsprechende Medienberichte damals nicht kommentiert.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr aus Ressort
Persönlicher Austausch mit Apotheken
Privatgroßhändler: Skonto-Urteil verändert Markt
Streit um Gesundheitsdaten auf Plattformen
OTC via Amazon: Generalanwalt sieht keinen Datenverstoß

APOTHEKE ADHOC Debatte