Die Pleite der CoBox hat möglicherweise noch strafrechtliche Folgen. Weil der Erfinder der Videoapotheke, Ulrich Baudisch, gegenüber geschädigten Apothekern falsche Angaben gemacht haben soll, prüfen sie Klagen wegen Betruges gegen den Unternehmer. Auch Insolvenzverwalter Dirk Pfeil sieht Anhaltspunkte, dass sich die Staatsanwaltschaft eingehender mit Baudisch befassen könnte.
Aktuell sieht es nicht so aus, als ob die Konkursmasse der Firma ausreicht, um alle Geschädigten zu bedienen. Allein den Apothekern schuldet die CoBox AG eine halbe Million Euro. Die Anzahlung für eine Videoapotheke betrug bis zu 70.000 Euro. Wo das Geld geblieben ist, weiß auch der Insolvenzverwalter nicht, Baudisch selbst ist seit Wochen nicht zu erreichen.
Zu den Geschädigten zählt ein Apotheker aus Hessen, der im vergangenen Jahr eine CoBox gekauft hatte. Für ihn stand fest, dass die Auslieferung der per Videokonferenz bestellten Arzneimittel nur über den eigenen Botendienst erfolgen sollte. Denn der Versand der Päckchen sei zu teuer und könne auch nicht zuverlässig in so kurzer Zeit erfolgen. Doch das Regierungspräsidium Darmstadt wollte die Genehmigung für den Betrieb der CoBox nur erteilen, wenn ein externer Dienstleister eingeschaltet wird. Der Apothekenbote sei nur in Ausnahmefällen zulässig.
Der Apotheker fühlt sich getäuscht: „Baudisch hat immer damit geworben, dass man die Arzneimittel entweder per Bote oder per Versand verschicken kann.“ Mit der Vorgabe der Aufsicht war die CoBox für den Apotheker gestorben, er wollte sein Geld zurück. Doch Baudisch hatte die Box mittlerweile aufgebaut und forderte die Restsumme ein. „Als er mir darauf noch weitere Rabatte geboten hat, bin ich misstrauisch geworden“, sagt der Apotheker heute.
Er hegt außerdem den Verdacht, dass Baudisch die Insolvenz verschleppt hat. „Als klar war, dass er für die CoBox keinen Patentschutz erhält, war das Geschäftsmodell eigentlich schon kaputt“, sagt der Apotheker. Trotzdem habe Baudisch weiter Anzahlungen eingesammelt. Bei dem Apotheker regt sich jetzt der Verdacht, dies sei von Anfang an das einzige Ziel der CoBox gewesen. Er überlegt, gemeinsam mit anderen Geschädigten auch privat gegen den Unternehmer vorzugehen. Schließlich sitzen auch die Zulieferer noch auf offenen Rechnungen.
Grundsätzlich gibt es parallel zum Insolvenz- immer auch ein Ermittlungsverfahren. Doch wie intensiv sich die Staatsanwaltschaft für die CoBox-Pleite interessiert, hängt von dem Bericht des Insolvenzverwalters Pfeil ab. Er überprüft zum Beispiel, ob vor der Insolvenz Vermögenswerte verschoben wurden. Nach den Anfechtungsvorschriften der Insolvenzordnung kann er solche Geldflüsse unter Umständen rückgängig machen. Hier sieht Pfeil nach eigenem Bekunden durchaus Ansätze, die für die Staatsanwaltschaft interessant sein könnten.
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