Apothekenpflicht

Ergo-Vertreter verschickt Aspirin

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Berlin -

Ein Vertreter der Ergo Lebensversicherung ist mit seinem Werbegag über das Ziel hinaus geschossen: Auf sein Infoschreiben zur Altersversorge hatte er eine Brausetablette Aspirin Plus C geklebt und augenzwinkernd anmoderiert: „Bekommen Sie nicht auch Kopfschmerzen, wenn Sie an Ihre Altersbezüge denken!?“ Doch statt potentieller Neukunden meldete sich die Wettbewerbszentrale bei ihm.

Der Vertreter hatte offenbar gezielt Apotheken angeschrieben und einen unverbindlichen Gesprächstermin angeboten: „Heute hilft Ihnen diese Aspirin, doch die Kopfschmerzen bleiben trotz Versorgungswerkes.“ Der Vertreter hatte außerdem auf ein Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge aufmerksam gemacht.

Die Werbung sei zwar originell, trotzdem ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) und das Heilmittelwerbegesetz (HWG), befand die Wettbewerbszentrale. Schließlich dürften apothekenpflichtige Arzneimittel nur in Apotheken abgegeben werden. Der Ergo-Vertreter lenkte schließlich ein und gab die geforderte Unterlassungserklärung ab.

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