AKNR erwirkt Versäumnisurteile

Apomeds: Versender plötzlich verschwunden

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Berlin -

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat gegenüber Apomeds zwei Versäumnisurteile erwirkt. Laut Kammer wurde dem niederländischen Versender insgesamt verboten, Arzneimittel nach Deutschland zu senden, da dieser nicht die Voraussetzungen zum Versand von Arzneimitteln besitze. Es brauche dringende gesetzliche Maßnahmen, um die Sicherheit der Arzneimittelversorgung zu gewährleisten, so die Kammer.

Apomeds hatte sich insbesondere auf den Vertrieb von Abnehmspritzen spezialisiert. Doch nachdem man ausreichend Beweise für den rechtswidrigen Versand gesammelt habe, habe sich der Versender schlicht vom Markt zurückgezogen: Die Aktivitäten würden nunmehr durch eine in Großbritannien ansässige Plattform und über einen anderen Arzneimittelversender abgewickelt. Apomeds solle nach Aussagen seiner Anwälte liquidiert werden, wie die Kammer mitteilt.

Tatsächlich ist auf der Website mittlerweile das britische Unternehmen Apomedial als Betreiber angegeben; es handele sich um eine „digitale Gesundheitsplattform, auf der Sie zugelassene Ärzte und registrierte Partnerapotheken finden können“, heißt es da. „Apomeds.com liefert keine Medikamente oder andere Produkte.“ Noch nicht angepasst wurden die AGB aus dem Jahr 2021, in denen sich Apomeds nach wie vor als Versandapotheke mit Sitz im niederländischen Emmen und Postfach in Weimar ausgibt. Auch die Datenschutzbestimmungen entsprechen nicht dem aktuellen Stand.

„Diese Verhaltensweisen verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf, der mit Blick auf den Arzneimittelversand besteht. Es existieren Dutzende von Anbietern, die aus Lagerhallen heraus mit ungelerntem Personal unter Missachtung sämtlicher Standards Arzneimittel nach Deutschland senden, insbesondere sensible Arzneimittel, wie etwa die Abnehmspritzen. Hier findet in den Niederlanden keine Kontrolle statt“, so Kammerpräsident Dr. Armin Hoffmann. „Die Gesetzesvorschläge sind zwingend, um solchen Anbietern das Handwerk zu legen und Verbraucher in Deutschland vor unkontrolliertem Arzneimittelversand – mit allen Risiken und Nebenwirkungen – zu schützen.“

„Es ist wichtig, dass durch diese Verfahren die illegalen Machenschaften von Arzneimittelversendern wie Apomeds an die Öffentlichkeit gelangen“, ergänzt Dr. Bettina Mecking, Justiziarin und Geschäftsführerin der AKNR. „Auch wenn diese Verfahren mühsam sind, zeigen sie, dass der unkontrollierte Arzneimittelversand aus den Niederlanden keine Einbildung ist, sondern eine real existierende Gefahr für jeden Verbraucher. Mehr denn je muss die Politik nun handeln, um nicht die Kontrolle über den Arzneimittelvertrieb endgültig zu verlieren.“

Die geplanten gesetzlichen Regelungen seien erforderlich, um die Standards zu gewährleisten, die das europäische Recht an den Arzneimittelvertrieb fordere, und die jeden Tag tausendfach durch Anbieter wie Apomeds, Wellster oder Zava missachtet würden, so Dr. Morton Douglas, der die Apothekerkammer auch in diesen Verfahren anwaltlich vertreten hat. „Sollte die Politik hier nun nicht mittels der geplanten Gesetzesänderung – die nur einen ersten Schritt darstellen können – tätig werden, werden nicht nur täglich Verbraucher unkalkulierbaren Risiken ausgesetzt, sondern die Versichertengemeinschaft durch die dadurch entstehenden Beratungsmängel in der Zukunft zusätzliche Kosten entstehen. Überdosiert und unterversorgt – das sind die Folgen dieser Angebote. Und dies kann sich Deutschland nicht leisten.“

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