Selbstdispensation

Ärzte siegen vor Gericht gegen Apotheker

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Bittere Niederlage für die Apotheker der Schweiz: Im bevölkerungsreichsten Kanton Zürich dürfen Ärzte künftig selbst dispensieren. Bislang war die ärztliche Medikamentenabgabe für Mediziner in den Städten Zürich und Winterthur verboten. Ihre Kollegen, die im selben Kanton auf dem Land praktizieren, dürfen dagegen dispensieren. Das Schweizer Bundesgericht hat am vergangenen Freitag eine von den Medizinern ins Leben gerufene Volksabstimmung für rechtens erklärt und damit einen seit Jahrzehnten währenden Streit zwischen den Zürcher Heilberuflern zu Gunsten der Ärzte beendet. Die Zürcher Apotheker befürchten nun herbe Umsatzverluste.

Nach dem Krankenversicherungsrecht können die Kantone zwar selbst über die Arzneimittelabgabe durch Ärzte entscheiden, müssen dabei aber die „Zugangsmöglichkeiten der Patienten zu einer Apotheke“ berücksichtigen. Vor drei Jahren hatten sich 54 Prozent der Bewohner des Kantons Zürich dem Volksentscheid „Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug“ zugestimmt. Die Mediziner hatten argumentiert, dass die Trennung zwischen Stadt- und Landärzten im Kanton gegen das Bundesrecht verstoße.

Gegen den erfolgreichen Volksentscheid von 2008 protestierten die Apotheker und schafften es bis vor das Bundesgericht. Die Entscheidung des obersten Schweizer Gerichtes fiel knapp aus: Drei der fünf Richter argumentierten, dass das Gesetz den Kantonen genügend Freiraum lasse, um über die Selbstdispensation autonom zu entscheiden. Das Ergebnis der Volksabstimmung muss daher umgesetzt werden. Als Begründung führten die Richter an, dass es keinen Anlass dafür gebe, die Öffnung einer Praxisapotheke an strengere Bedingungen zu knüpfen. Eine konkrete Bedrohung der Apotheken liege zudem in keinem Kanton vor, in dem die Selbstdispensation erlaubt ist.

Der Zürcher Apothekerverband ist enttäuscht über das Urteil. Laut Verbandspräsident Lorenz Schmid müssen die Apotheken in Zürich und Winterthur nun mit Einbußen bis zu 40 Prozent des Gesamtumsatzes rechnen: „In den kommenden fünf bis sieben Jahren könnte ein Umsatzverlust von etwa 50 bis 100 Millionen Euro entstehen“, so Schmid.

Schmid befürchtet zudem, dass das Urteil „Signalwirkung“ auf die neun Kantone haben könnte, in denen Selbstdispensation noch verboten ist. Bei Klagen gegen solche Verbote könnten die Ärzte sich auf die Rechtsprechung des obersten Gerichtes beziehen.

Medienberichten zufolge soll die Neuregelung schon zum Jahreswechsel in Kraft treten. Auch dagegen würde der Apothekerverband jedoch rechtliche Schritte einleiten: Schließlich müssten Apotheken nun ihre Personalausgaben verringern. Bei einer Umsetzung bis Januar würden Auszubildende ihre Lehre nicht beenden können, so Schmid. Nötig sei „eine faire Übergangsfrist“.

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