Forderung aus Thüringen

Wegen Fälschung: Papierrezept nur im Notfall

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Berlin -

Rezeptfälschungen verursachen jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe. Damit könnte Schluss sein, wenn Ärzt:innen wenn möglich E-Rezepte ausstellen würden. Weil freiwillige Appelle nicht genügen, um die Zahl der Papierrezepte auf ein Mindestmaß zu reduzieren, kommt aus Thüringen die Forderung zur verbindlichen Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI). Das Muster-16 soll nur noch analog zur Notfallverschreibung von BtM-Rezepten Anwendung finden.

Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) sowie Apothekerverband (ThAV) und -kammer (LAKT) sowie die Barmer fordern verbindliche gesetzliche Regelungen zur stärkeren Nutzung des E-Rezepts mit dem Ziel, Rezeptfälschungen einzudämmen. Zwar wurde 2004 mit der Einführung des E-Rezepts ein wichtiger Schritt gemacht, doch eine TI-Pflicht gibt es nicht. Daher sprechen sich die Akteure im Gesundheitswesen für eine verpflichtende Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI) bei besonders fälschungsanfälligen Arzneimitteln aus.

„Appelle allein reichen nicht aus. Solange Papierrezepte im Umlauf sind, bleiben sie ein Einfallstor für Fälschungen“, erklärt LAKT-Präsident Ronald Schreiber. „Wir brauchen klare gesetzliche Vorgaben, um das E-Rezept dort verbindlich zu machen, wo das Risiko am größten ist.“ Der Plan: Ein Sachverständigen-Ausschuss soll künftig festlegen, für welche Wirkstoffe verpflichtend eine elektronische Verordnung ausgestellt werden muss.

Denkbar wäre eine TI-Pflicht für Hochpreiser, Arzneimittel mit Missbrauchspotenzial wie starke Schmerzmittel, Cannabis, Schlafmittel oder auch GIP- und GLP1-Rezeptor-Agonisten sowie Arzneimittel, die auf der Dopingliste stehen.

„Mit zunehmender Professionalität der Fälschungen steigt das Risiko für das gesamte Gesundheitssystem“, erklärt Schreiber. „Die konsequente Digitalisierung ist der wirksamste Hebel, um Missbrauch nachhaltig einzudämmen.“

Notfallverschreibung

Eine Unterversorgung der Versicherten bei einem TI-Ausfall oder im Notdienst sei nicht befürchten. Ärzt:innen sollen in derartigen Fällen eine Notfallverschreibung angelehnt an § 8 Betäubungsmittelverschreibungsverordnung ausstellen dürfen. Entsprechende Verordnungen sind mit einem „N“ zu kennzeichnen und können auch auf anderen Formularen als dem BtM-Rezept ausgestellt werden. Die Apotheke ist von der verschreibenden Person zu informieren und ein BtM-Rezept unverzüglich nachzureichen.

Es sei nicht zielführend, alle entsprechenden Vorgaben auch in den hier zu regelnden Fällen umzusetzen, aber die Kennzeichnung als Notfallverschreibung sowie modifizierte Bestätigungspflichten seien wirksame Instrumente, fälschungsgefährdete Papierverordnungen zurückzudrängen, heißt es im Positionspapier.

„Die Versorgung der Patientinnen und Patienten hat oberste Priorität“, so die LAKT. „Mit klar geregelten Ausnahmen lässt sich Sicherheit und Versorgung gleichermaßen gewährleisten.“

Ein Problem sehen die Akteure im Gesundheitswesen bei Privatrezepten. Jedoch müsse auch hier ein Interesse bestehen, das fälschungsanfällige Papierrezept abzulösen und die Verordnung zu digitalisieren. Für den Übergang könne es eine Ausnahmeregelung geben, da so zumindest der finanzielle Schaden deutlich reduziert werden könne, der durch die Rezeptfälschungen im Bereich der GKV entsteh und ein wesentliches Ziel somit erreicht werden könne.

Die Vorteile

  • Der finanzielle Schaden durch Rezeptfälschungen wird eingedämmt.
  • PDF-Verschreibungen unklarer Herkunft können zurückgedrängt werden.
  • Es wird etabliert, dass E-Rezepte über die TI grundsätzlich Vorrang vor Papierverordnungen haben, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden.
  • Die beschriebenen Strukturen eines Sachverständigen-Ausschusses und einer Notfallverordnung bestehen bereits in anderen Bereichen, es müssen keine grundlegend neuen Regularien eingeführt werden.

Die beteiligten Organisationen haben ihren Vorschlag bereits an das Thüringer Gesundheitsministerium sowie weitere relevante Akteure auf Bundesebene übermittelt. Gefordert wird eine zügige gesetzgeberische Umsetzung. „Nur durch eine verbindliche Regelung kann das Fälschungsrisiko strukturell reduziert werden.“

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