Eigentlich hätten Leistungserbringer aus dem Bereich der Heil- und Hilfsmittel zum Start dieses Jahres verpflichtend in die Telematikinfrastruktur (TI) eingebunden werden sollen. Doch im Rahmen des „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP-Gesetz) wurde die Frist Anfang November verschoben – auf den 1. Oktober 2027. Grund ist laut Regierung der Aufschub bei der Einführung der elektronischen Heil- und Hilfsmittelverordnungen. Betroffen sind etwa 90.000 Heil- und Hilfsmittelerbringer, wie Praxen für Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungstherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, aber auch Sanitätshäuser, Hörgeräteakustiker und Orthopädietechniker. Die Branche ist zwiegespalten, für die IT-Dienstleister hat der Aufschub auch finanzielle Konsequenzen.
So rechnet beispielsweise Cherry aufgrund des Ausbleibens der für 2026 erwarteten Erstausstattungen für die entsprechenden Berufsgruppen für die Branche mit Umsatzeinbußen in Millionenhöhe. Die Beibehaltung der ursprünglichen Frist für die Anbindung der Heil- und Hilfsmittelerbringer habe als verbindliche Geschäftsgrundlage zwischen Politik und Wirtschaft gegolten. „Diese Entscheidung ist ein Rückschritt für die Versorgung und sendet ein enttäuschendes Signal an uns eHealth-Akteure“, so Cherry-CEO Oliver Kaltner Ende des vergangenen Jahres.
„Der Mehrwert der TI geht weit über einzelne Komponenten hinaus. Die Verschiebung ignoriert nicht nur den direkten Mehrwert für die Patientenversorgung, etwa durch den schnellen Zugriff auf wichtige Daten in der ePA, sondern schadet auch den mittelständischen Unternehmen, die auf klare Vorgaben vertraut und erhebliche Vorleistungen erbracht haben. Zudem werden die Digitalisierungs- und Entbürokratisierungsziele der deutschen Bundesregierung massiv eingebremst.“
Um die Auswirkungen der politischen Entscheidung abzufedern, habe sich das in Auerbach in der Oberpfalz ansässige Unternehmen für Maßnahmen der Umsatzkompensation entschieden. „Hierfür forciert das Unternehmen nun das margenstarke Ersatzgeschäft bei bereits angebundenen Berufsgruppen wie Apotheken und Arztpraxen, nutzt die weiterhin bestehende Anbindungspflicht im Pflegebereich und setzt vor allem auf eine stärkere Vermarktung der Softwarelösungen wie das Terminal-Management-System (TMS) und den TI-Messenger (TIM)“, so Cherry. Ende vergangenen Jahres kam die Gematik-Zulassung für die eigene TIM-Lösung TIM.Pro.
Beim Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten wird der Aufschub hingegen begrüßt. Begründung: „Die derzeit verfügbaren TI-Anwendungen, wie KIM und TIM, bieten Heilmittelerbringern zu wenig spürbaren Nutzen im Praxisalltag. Stattdessen entstehen Aufwand und laufende Kosten. Zudem verläuft die Beantragung der elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) bei den zuständigen Stellen derzeit noch nicht reibungslos.“
Bei den Praxen hätte eine Umsetzung zum neuen Jahr daher für Probleme gesorgt. „Die nun beschlossene Verschiebung der TI-Anbindungsfrist bietet die Chance, die TI so weiterzuentwickeln, dass sie einen spürbaren Mehrwert für die Heilmittelerbringer bringt.“ Daher müsse die gewonnene Zeit nun effektiv genutzt werden. Auch das Deutsche Medizinrechenzentrum mahnt: „Die Verschiebung der TI-Anschlusspflicht verschafft Heilmittel- und Hilfsmittelerbringern mehr Vorbereitungszeit. Doch wer darauf wartet, bis die Pflicht kommt, verpasst wertvolle Chancen“, ein freiwilliger TI-Anschluss sei sinnvoll.
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