Die elektronische Patientenakte (ePA) ist diese Woche nach dem bundesweiten Roll-out an den verpflichtenden Start gegangen. Apotheken, Praxen und Kliniken sind nun dazu verpflichtet, mit der ePA zu arbeiten. Begleitet wurde der Start am 1. Oktober mit einer Störung und nach wie vor sehen alle Beteiligten Lücken im Konzept. So auch die Abda: Medikationsanalysen oder Wechselwirkungschecks seien noch nicht wirklich machbar, solange nur etwa vier von fünf Rx-Arzneimitteln auch in der ePA auftauchen.
Grundsätzlich sei die ePA zu befürworten, so Abda-Präsident Thomas Preis. „Wir sehen die ePA als eine tragende Säule für eine sichere Arzneimittelversorgung. Deshalb ist es gut, dass die ePA automatisch mit allen E-Rezepten befüllt wird“, sagte er der „Rheinischen Post“. Mehr als 90 Prozent der Apotheken waren zum 1. Oktober technisch ausgestattet.
„Leider werden aber noch 20 Prozent der Medikamente auf Papierrezepten verordnet. Um eine umfassende Bewertung der Medikation vorzunehmen, werden aber alle Medikamente benötigt.“ Für OTC-Präparate auf Privatrezept oder grünem Rezept sind E-Rezepte möglich, aber nicht verpflichtend. Auch Betäubungsmittel (BtM) werden bisher weiterhin auf Papier verordnet und sind daher nicht automatisch in der ePA aufgelistet.
Noch seien Apotheken nicht dazu berechtigt, die abgegebenen Rx-Arzneimittel und auch OTC im Medikationsplan zu ergänzen. „Das muss dringend geändert werden, weil auch selbstgekaufte Medikamente sonst nicht von der ePA erfasst werden“, so Preis weiter. Diese Funktion soll erst im Laufe des kommenden Jahres kommen.
Ebenfalls kritisch zu bewerten sei die umständliche Anmeldung für die ePA-Nutzung per App der eigenen Krankenkasse: „Für die Versicherten ist die aktive Nutzung der ePA zu kompliziert. Krankenkassen haben da offensichtlich noch nicht genug Unterstützung geboten“, meint Preis.
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