Mobiler Zugang zur TI

PIN-Pad: Anwendungsfälle in der Apotheke

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Berlin -

Cherry hat ein PIN-Pad auf den Markt gebracht, mit dem man von zu Hause aus auf die Telematikinfrastruktur (TI) zugreifen kann. Das Gerät bietet laut Hersteller vielfältige Einsatzmöglichkeiten auch für Apothekerinnen und Apotheker.

Mit dem PP-1516 haben Heilberufler laut Unternehmen erstmals eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, gesichert vom Home-Office aus auf die TI zuzugreifen und etwa E-Rezepte auszustellen oder zu verarbeiten. Das Gerät ist für die Nutzung in Verbindung mit einem stationären Kartenterminal konzipiert. Das PIN-Pad wird einmalig vom Remote-Arbeitsplatz aus mit dem Kartenterminal in der Praxis oder Apotheke gekoppelt. Im Anschluss kann es per USB an einen PC oder Laptop im Home-Office angeschlossen werden. Für den Betrieb ist eine VPN-Verbindung erforderlich.

Nicht nur für die Praxen ist das Gerät laut Hersteller geeignet, sondern auch für die Apotheken. Gleich mehrere Anwendungsbereiche in der Apotheke werden genannt:

E-Rezept & TI-bezogene Vorgänge

  • Signatur bei der Einlösung / Bearbeitung von E-Rezepten/-Folgerezepten
  • Signatur von Abrechnungsdateien (Leistungsnachweise für die Krankenkassen)
  • Signatur von Dokumenten im eMP (elektronischer Medikationsplan) oder NFDM (Notfalldatenmanagement)

Abrechnung & Verwaltung

  • Digitale Nachweise für die Abrechnung mit Krankenkassen (rechtssichere Sammeldateien an das Rechenzentrum)

Bestellungen & rechtlich relevante Nachweise

  • Betäubungsmittel-Bestellungen (BtM): jede BtM-Bestellung muss dokumentiert und in der Regel signiert werden
  • Bestellungen besonderer Arzneimittel (z. B. T-Rezepte, Substitutionsmittel)

Interne Dokumentation

  • Qualitätsmanagement-Dokumente (QM), zum Beispiel Verfahrensanweisungen, Prüfprotokolle, Freigaben
  • Interne Prüfungen (zum Beispiel Freigaben bei Herstellungs- oder Prüfprozessen in der Rezeptur oder Defektur)

Kommunikation (KIM)

  • Signatur von sicheren Nachrichten an Ärzte, Kliniken oder Krankenkassen über den KIM-Dienst

Laut Cherry erfolgt die Nutzung in Übereinstimmung mit den Anforderungen von Gematik und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das Gerät ist bei verschiedenen zugelassenen Handelspartnern erhältlich.

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