Ab Januar 2026

LAV: Apotheken müssen für Gedisa selbst zahlen

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Berlin -

Der Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV) zahlt seit Januar die Gedisa-Basismitgliedschaft für die Apotheken aus eigener Tasche. Doch zum Jahresende ist Schluss; Apotheken, die aussteigen wollen, müssen jetzt kündigen.

Weil zum 31. Dezember der Rahmenvertrag zwischen LAV und Gedisa endet, müssen Apotheken ab dem 1. Januar 2026 die Kosten für die Basismitgliedschaft aus eigener Tasche zahlen. Wollen sie das nicht, müssen sie das Vertragsverhältnis kündigen, und zwar schriftlich. Gemäß der Nutzungsbedingungen beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Quartalsende. Somit muss die Kündigung in Textform bis zum 30. November bei der Gedisa eingegangen sein.

Der LAV empfiehlt, die vorliegenden Nutzungsbedingungen zum Apothekenportal hinsichtlich der Kündigungsfrist zu prüfen. Dabei ist zu beachten, dass für einzelne Funktionen, Module und Inhalte des Apothekenportals wie beispielsweise die CardLink-Funktion abweichende Kündigungsfristen gelten können.

CardLink geht in Verlängerung

Die Gedisa setzt weiterhin auf die CardLink-Funktion. „Die bewährte E-Rezept-Lösung CardLink by Gedisa bleibt auch über das Jahr 2026 hinaus voll einsatzfähig und bietet Apotheken weiterhin eine sichere, digitale und ortsunabhängige Plattform zur Rezepteinlösung – mit klarem Marktvorsprung“, lautet daher die Meldung der Verbändetochter an die Vor-Ort-Apotheken.

Bis zu 400.000 CardLink-Transaktionen pro Monat laufen demnach über die Gedisa-Lösung – damit sei es der „stärkste digitale und ortsunabhängige E-Rezept-Kanal am Markt“. Heruntergebrochen kämen so rund 30 Rezepte pro Apotheke und Monat über Gedisa-CardLink. Also eine Transaktion pro Tag.

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