Per Beschluss aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) werden die Krankenkassen zusätzlich zu ihrem festgesetzten Beitrag zur Finanzierung der Gematik zur Kasse gebeten. 0,37 Euro je Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden zusätzlich fällig. Regelmäßig legt das BMG bei den Kosten für die Gematik nach.
Aufgrund des § 316 Absatz 1 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) kann das BMG den Betrag zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik – kurz Gematik – anpassen. Dieser ist auf 1,50 Euro je GKV-Mitglied festgesetzt. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt eine neue Verordnung in Kraft: Demnach sind durch den GKV-Spitzenverband für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2026 zusätzliche 37 Cent zu zahlen.
Ähnlich lief es auch im Jahr 2024, hier hat es mehr Geld wegen der Einführung des E-Rezepts gegeben (1,67 Euro je Mitglied), in diesem Jahr waren es wegen des Starts der elektronischen Patientenakte (ePA) 1,74 Euro pro GKV-Mitglied. Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) war der Betrag vor vier Jahren von bis dahin 1 Euro auf 1,50 Euro deutlich erhöht worden. Neben dem Inflationsausgleich wurden im Gesetzentwurf die durch die „Dynamik der digitalen Veränderungsprozesse stark gewachsenen Aufgaben“ als Grund angeführt.
Mit nun 1,87 Euro ist der Wert somit noch einmal gestiegen. Mit dem Geld der Kassen wird die Arbeit der Gematik zu 93 Prozent finanziert. Der PKV-Verband trägt 7 Prozent der Finanzierung.
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