Seit 2022 war der Apothekenverzeichnisdienst (ApoVZD) über die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) freigegeben. Der ApoVZD sollte Patient:innen die Möglichkeit geben, in der E-Rezept-App der Gematik wettbewerbsneutral nach ihrer Apotheke der Wahl zu suchen, um in der App das E-Rezept zu übermitteln. Doch seit Anfang Juni ist hier Schluss. Apotheken brauchen sich nun nicht mehr an die Gedisa wenden, um ihre „Mehrwertdaten“ anzupassen.
Der Dienst, der im Auftrag des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) betrieben wurde, ist Geschichte. Die Gematik hat sich für eine andere Form der Datenübermittlung über versorgende Apotheken entschieden. Seit dem 1. Juni ist die Zulassung des DAV-ApoVZD bei der Gematik daher erloschen. Für eine Inhaberin macht diese – nicht öffentlich gemachte – Meldung bereits Probleme, als sie mehrfach versuchte, ihre falsch hinterlegten Öffnungszeiten anzupassen.
Doch in der Zulassungsübersicht der Gematik taucht auch kein neuer ApoVZD-Dienstleister auf, der die Übermittlung ab dem 1. Juni übernommen hat. Die Gematik klärt auf Nachfrage über die Systemumstellung auf: „Das Folgesystem, der FHIR VZD, nutzt den internationalen FHIR-Standard“, heißt es. Der internationale Fast Healthcare Interoperability Resources (FHIR)-Standard unterstützt den interoperablen, digitalen Datenaustausch zwischen Softwaresystemen – „hierdurch ist das Verzeichnis durch mehr Anwendungen nutzbar“, so die Gematik weiter.
Sogenannte „Mehrwertdaten“, wie die Öffnungszeiten, könnten nun im offiziellen Verzeichnisdienst der TI durch Inhaber:innen direkt selbst gepflegt werden, erklärt die Gematik. „Dies ist entweder über das Portal der Gematik (www.verzeichnis-ti.de) oder über das eigene Warenwirtschaftssystem möglich, sofern dieses die Serviceschnittstelle umgesetzt hat.“
Die Gematik sieht in der Umstellung einen Service für Apotheken, und die Datenpflege einfacher und „robuster“ zu gestalten – „ohne den kostenpflichtigen Umweg über Drittanbieter“, wie es heißt. Die Pflege der Stammdaten, wie Apothekenname und -adresse liegen weiterhin bei den Apothekerkammern. „Der zentrale Verzeichnisdienst der TI bietet somit allen Apotheken die Möglichkeit, ihre Services kostenfrei in der E-Rezept App der Gematik sowie in den Apps der Krankenkassen bewerben zu können.“
Dass nun der „kostenpflichtige Umweg über Drittanbieter“ zum Anpassen von Öffnungszeiten oder Angaben zum Botendienst entfällt, heißt somit, dass die Gedisa ihr Monopol an dieser Stelle verliert. 20 bis 75 Euro, im Mittel etwa 50 Euro geben Apotheken für die Verträge mit der Gedisa monatlich aus. Wer keine anderen Angebote der Gedisa nutzt, bezahlte dies unter Umständen, nur um seine Apotheke in der E-Rezept-App vernünftig darzustellen.
Beim DAV ist man weniger begeistert vom neuen Gematik-Service: „Der Vertrag zum Apothekenverzeichnisdienst (ApoVZD) wurde entgegen der Empfehlung des DAV durch die Gematik nicht verlängert“, so ein Sprecher. „Die Synchronisation der Mehrwert- und Servicedaten aus dem Apothekenportal der Gedisa wurde deshalb beendet.“
Die Gematik arbeite nun an einer direkten Anbindung der Apothekenverwaltungssysteme (AVS) an den Verzeichnisdienst. Das Self-Service-Portal der Gematik könnten alle Leistungserbringer nutzen, um über die Basisdaten hinausgehende Daten zu pflegen.
„Der DAV empfiehlt allen Apotheken, den jeweiligen AVS-Anbieter zu kontaktieren, da sie jeweils unterschiedliche Ansätze zur Datenpflege verfolgen. Falls derzeit noch keine AVS-Datenpflege möglich ist, müssen die Service-Informationen zur Apotheke – wie Kontaktdaten, Öffnungszeiten oder Belieferungsoptionen – von den Apothekeninhabern und -inhaberinnen über das sog. TI-Auskunftsportal – Verzeichnisdienst aktualisiert werden“, heißt es vom DAV. Auf das Portal komme man per Login mit HBA oder SMC-B und dem Gematik-Authenticator.
„Der DAV ist derzeit dabei, die Kammern noch einmal dezidiert darüber zu informieren.“