Nach einem Jahr aufgefallen

Apotheke unauffindbar: „Verband hat Eintrag vergessen“

, Uhr
Berlin -

Weil Dr. Mohammed Radman auffiel, dass die Arztpraxen in der Umgebung seiner Humanitas-Apotheke in Leipzig häufig Rezepte faxten, statt sie per KIM zu ermitteln, bat er eine Kollegin um Rat. „Sie hatte eine E-Rezept-App auf ihr Handy geladen und einfach mal testhalber unsere Postleitzahl eingegeben“, erklärt er. „Und siehe da, alle Apotheken außer wir wurden in der App gelistet.“

Vor einem Jahr kümmerte sich Radman um seine KIM-Adresse: „Ich habe alles überprüft, um zukünftig E-Rezepte per KIM direkt von den Arztpraxen zu erhalten“, so Radman. Dazu habe er auch an seinem Computer alle Einstellungen geprüft und auf grün gestellt. „Es gibt bestimmte Reiter, die angestellt werden müssen, damit alles funktioniert.“

In den vergangenen Monaten wunderte er sich, dass Arztpraxen in seiner unmittelbaren Umgebung öfter faxten, statt die Verordnungen per KIM zu übermitteln. „Manche riefen uns auch an und sagten, sie finden uns im Verzeichnis nicht.“ Das machte Radman stutzig und eine Kollegin lud sich daraufhin eine E-Rezept-App der Gedisa auf ihr Handy. „Wir haben unsere Postleitzahl eingegeben und siehe da, es wurden alle Apotheken gelistet, nur unsere nicht.“

Alle Funktionen „an“

Daraufhin wandte er sich an den Kundenservice der Gedisa. „Man sagte mir, ich solle jeden Reiter auf ‚An‘ stellen, dann müsste es funktionieren. Ich habe gesagt, dies tat ich bereits vor einem Jahr“, so Radman. Ob er sicher sei, dass alle Funktionen auch freigeschaltet seien, fragte die Gedisa-Mitarbeiterin. „Ich bejahte dies, und da sagte mir die Dame, dann sei von ihnen aus alles richtig.“ Funktioniert hat es bei einem weiteren Test in der App dennoch nicht.

Radman rief daraufhin beim Sächsischen Apothekerverband (SAV) an: „Zunächst sagte man mir, dass es ein Problem der Gedisa sei“, erklärt er. „Die Mitarbeiterin bemerkte jedoch schnell meinen Frust und ich wies sie auch darauf hin, dass mir dort nicht geholfen werden konnte.“ Man wolle ihn zügig zurückrufen, so die Mitarbeiterin. „Etwa 30 Minuten später kam tatsächlich der Anruf. Man entschuldigte sich und gab den Fehler zu.“ Der Verband habe schlicht vergessen, Radman in das Verzeichnis einzupflegen.

„Meinen Verlust seitdem kann ich gar nicht genau definieren, aber er wird enorm sein“, so Radman. „Aber dafür fühlt sich natürlich niemand verantwortlich.“ Zumindest laufe es nun reibungslos: „Das Problem konnte schnell geklärt werden, aber entschädigt werde ich nicht.“

Keine Verantwortung für Versäumnis

Der SAV und die Sächsische Landesapothekerkammer (SLAK) ordnen das Versäumnis zwar zeitlich ein, halten sich aber zur Verantwortlichkeit bedeckt. Konkret heißt es: „Der Antrag für eine SMC-B Karte für die Humanitas-Apotheke in Leipzig wurde vom Diensteanbieter D-Trust an die SLAK als zuständige Kartenherausgeberin zur Freigabe am 18. März 2025 übersandt. Die Freigabe durch die SLAK erfolgte am 19. März. Am 20. März erfolgte die Produktion der SMC-B Karte durch die D-Trust“, erklärt eine Sprecherin.

Weiter heißt es: „Am 10. Juni lief das Zertifikat der bisherigen SMC-B Karte der Humanitas-Apotheke ab. Herr Dr. Radman wandte sich am 18. Juni telefonisch an den SAV und schilderte das Problem. Der SAV nahm am selbigen Tag mit uns Kontakt auf, sodass die Aktualisierung des Zertifikats noch am 18. Juni erfolgen und das Problem behoben werden konnte. Hierüber wurde Herr Dr. Radman am 18. Juni 2025 auch durch uns telefonisch informiert.“

Mit dieser Aussage kann sich Radman nicht zufrieden geben. „Keiner übernimmt Verantwortung. Heißt das im Umkehrschluss, dass man bei jeder Verlängerung der Karte aus dem TI-Verzeichnis rausfliegen kann“, fragt er sich. „Dann müssten ja alle betroffenen Inhaber und Inhaberinnen bei der Kammer anrufen, um abzuklären, ob alles korrekt eingepflegt ist.“

D-Trust verweist an Gematik

Eine Sprecherin von D-Trust verweist an die Gematik: „Der Verzeichnisdienst (VZD) wird von der Gematik spezifiziert und von Arvato betrieben“, erklärt sie. „D-Trust befüllt einen initialen Antrag mit den Zertifikatsdaten von Inhabern und Inhaberinnen von Karten, sobald diese erzeugt werden“, heißt es weiter. Die Pflege oder Sperrung dieser Daten im Verzeichnisdienst liege danach in der Verantwortung der Kartenherausgeber. „Bei der Bestellung von Folgekarten wird der VZD-Eintrag um die neuen Zertifikate ergänzt“, so die Sprecherin.

Die Gematik erklärt: „Einträge werden durch den Identitätsherausgeber – für Apotheken ist dies die jeweils zuständige Kammer – in den Verzeichnisdienst eingetragen. Hierbei sind die Vorgaben der Gematik zu berücksichtigen, um die Qualität der Einträge sicherzustellen.“

Wenn ein Eintrag im VZD möglicherweise für Versicherte in den Anwendungen ePA und E-Rezept nicht auffindbar oder dieser als „inaktiv" markiert sei, könne dies folgende Ursachen haben:

  • temporäre oder dauerhafte Schließung einer Apotheke und Änderung des Eintrags durch den Identitätsherausgeber
  • SMC-B-Karte der Apotheke ist noch nicht freigeschaltet
  • Abgelaufene SMC-B, Nachfolgekarte wurde noch nicht aktiviert

Wer im Endeffekt versäumt hat, das Verzeichnis korrekt zu pflegen, bleibt offen.

Guter Journalismus ist unbezahlbar.
Jetzt bei APOTHEKE ADHOC plus anmelden, für 0 Euro.
Melden Sie sich kostenfrei an und
lesen Sie weiter.
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Kostenfreie LIVE-Webinare