TI-Pauschale

Adexa: Inhaber müssen eHBA zahlen

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Berlin -

Wegen einer Sicherheitslücke sind mehrere Austauschaktionen für betroffene elektronische Heilberufsausweise (eHBA) gestartet. Der Tausch ist für Apotheker:innen mitunter mit Kosten in Höhe von bis zu 500 Euro verbunden. Dass die nicht aus eigener Tasche gezahlt werden müssen, stellt jetzt die Adexa klar. „Der eHBA ist Arbeitsmittel – nicht Privatanschaffung“, heißt es von der Apothekengewerkschaft.

Ohne den eHBA läuft in der Apotheke nichts, denn er ist der zentrale Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) und nötig, um E-Rezepte zu signieren. Aus Sicht der Adexa ist klar: Der eHBA ist ein Arbeitsmittel und somit dessen Finanzierung klar. „Die Kosten gehören in den Verantwortungsbereich der Apothekenleitung.“ Grundlage sei die Finanzierungssystematik der TI.

Der Deutsche Apothekerverband organisiere über den Nacht- und Notdienstfonds die TI-Pauschale. Diese monatliche Zahlung soll sämtliche TI-Kosten abdecken, einschließlich der eHBA. „Die Kosten für die Heilberufsausweise sind bereits eingepreist“, so die Adexa. „Der eHBA ist damit keine private Investition einzelner Approbierter, sondern Teil der betrieblichen Infrastruktur.“

Dass Chef:innen für die Kosten aufkommen müssen – unabhängig davon, ob es sich um eine Austauschaktion oder einen abgelaufenen eHBA handelt –, könne auch arbeitsrechtlich begründet werden. Zwar werde der eHBA personenbezogen ausgestellt, genutzt werde er jedoch fast ausschließlich im beruflichen Kontext. Ohne den eHBA können zentrale Anwendungen der TI nicht genutzt werden, so die Adexa. Dies habe direkte Auswirkungen auf den Apothekenbetrieb. „Was für die Berufsausübung zwingend erforderlich ist, gilt als Arbeitsmittel – und fällt damit in die Verantwortung von Chefin oder Chef.“

Eine verbindliche Regelung gibt es jedoch nicht – auch wenn die Argumentation klar ist. Die offiziellen Informationen beschränken sich weitgehend auf technische und organisatorische Details. Die arbeitsrechtliche Dimension bleibe unbeantwortet. Somit bestehe nicht nur Unsicherheit und Mehraufwand, sondern im schlimmsten Fall entstehen bei angestellten Apotheker:innen zusätzliche Kosten.

Das Fazit der Adexa

Der eHBA ist ein unverzichtbares Arbeitsmittel, dessen Finanzierung über die TI-Pauschale bereits vorgesehen ist, die Kosten sind von den Inhaber:innen zu tragen. Es fehlt jedoch eine eindeutige und verbindliche Regelung durch die zuständigen Institutionen.

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