In Nordrhein-Westfalen soll die Apothekenaufsicht neu strukturiert werden. Auf der Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe sprach Dominique-André Busch, Leiter des Referats für Pharmazie und Medizinprodukte im Landesgesundheitsministerium, über die Änderungen.
Apothekenaufsicht sei ein Begriff, der „schon den Puls wieder ein bisschen höher treibt“, so Busch. Er dämpfte zu Beginn die Erwartungen: Gesetzgeber sei der Bund. Das Land müsse das vom Bund geregelte Recht vom Grundprinzip her vollziehen. Dass jedes Land es ein bisschen anders mache – so sei beispielsweise NRW nicht mit dem Saarland vergleichbar – erkläre sich aus dem Föderalismusprinzip und der jeweiligen Landeszuständigkeit.
Das Land bestimme, wer die Apothekenüberwachung durchführe und was überwacht werde. Momentan sei die Durchführung der Überwachung in NRW per Verordnung an die kreisfreien Städte und Kreise übertragen. Die Kontrollen dort würden von Amtsapothekerinnen und Amtsapothekern übernommen, die für die Überwachung des Arzneimittel- und Betäubungsmittelverkehrs zuständig seien und Apotheken sowie den übrigen Einzelhandel inspizierten.
Die bisherige Amtsapotheker-Verwaltungsvorschrift (AAVwV) sei veraltet und werde nun erneuert.
Der eine große Punkt sei die Vereinheitlichung: Es könne nicht sein, dass die Apothekenüberwachung in der Eifel etwas anderes entscheide als in Ostwestfalen-Lippe. Deshalb solle ein einheitliches Qualitätsmanagementsystem (QMS) eingeführt werden. Busch wiederholte, dass die Verfahrensanweisungen die Frage regelten, wie überwacht werde. Den gesetzlichen Rahmen lege der Bund fest.
Bei allen Themen solle eine pragmatische Lösung gefunden werden, ohne die Patientensicherheit einzuschränken. „Sobald es um den Patientenschutz geht, werden wir nicht diskutieren, das wird dann umgesetzt, egal ob es wehtut oder nicht“, so Busch.
Das zweite zentrale Thema sei der Bürokratieabbau. „Bürokratieabbau treibt uns um, und das meinen wir ernst“, versicherte er. Busch betonte, dass es um unnötige Bürokratie gehe, denn Bürokratie sei nicht in sich schlecht, sondern diene vielfach auch der Rechtssicherheit und verhindere Willkür. Bürokratie solle sowohl in der Legislative als auch im Vollzug abgebaut werden.
Die Expertengruppen der Amtsapotheker sollen unter Einbindung der Apothekerkammern diese Verfahrensanweisungen erarbeiten. Dabei solle ein praxisnahes System geschaffen und das sogenannte „Goldplating“ – das Überinterpretieren von Normen – vermieden werden. Die Zusammenarbeit solle auch zu einem besseren Verständnis zwischen Amtsapothekern und Apothekerschaft führen. Es sei ein Anliegen im Ministerium, dass der Berufsstand mehr Eigenverantwortung erhalte.
„Das Wichtige ist doch, dass die Apotheke so funktioniert, wie es das Bundesrecht vorsieht. Die Aufgabe des Landesamtes wird es auch sein zu schauen, dass sich alle an diese Verwaltungsvorschriften oder diese Verfahrensanweisungen halten“, erklärte Busch.
Das neu geschaffene Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz werde zum Dreh- und Angelpunkt der Aufsicht. Dort solle die Steuerung erfolgen und die Fachexpertengruppen fest verankert werden.
Die neue Verwaltungsvorschrift sei bereits fertig. Geplant sei das Inkrafttreten zum 1. Januar 2026. Im Anschluss könnten dann die Verfahrensanweisungen in Zusammenarbeit mit den Kammern erarbeitet werden.
„Das Thema Krisenversorgung ist hochaktuell“, so Busch. Er betonte, dass die inhabergeführte öffentliche Apotheke eine wichtige Krisenvorsorgestruktur sei, da der Versorgungsauftrag nicht auf Friedenszeiten beschränkt sei.
In der Diskussion im Bund stünden zwei Punkte im Fokus: „Was passiert, wenn die Lieferketten wirklich zusammenbrechen und wie gewährleisten wir die Durchhaltefähigkeit?“ Zur Überbrückung habe man Bevorratungspflichten in der Apotheke, die man sich im kommenden Jahr auch noch einmal im Rahmen des Gesundheitssicherstellungsgesetzes anschauen werde.
Außerdem erklärte Busch, dass die Häufigkeit der unangemeldeten Personalkontrollen solle deutlich reduziert werden solle.